Haftstrafe für Mitarbeit an Filmportal kino.to

Nach der internationalen Polizeiaktion gegen das Streaming-Portal kino.to, bei der zahlreiche Verdächtige verhaftet worden waren, gibt es nun die erste Verurteilung zu vermelden: Ein Leipziger muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.

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Von
  • dpa

Für die Mitarbeit am illegalen Internet-Filmportal kino.to ist ein 33 Jahre alter Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Leipzig sprach ihn am Freitag der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig. Der 33-Jährige ist der erste, der im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu dem Filmportal verurteilt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Mann hatte ein Geständnis abgelegt und damit nach Einschätzung des Gerichts entscheidend zur Aufklärung des Falls beigetragen. "Es ging bei kino.to rein darum, Geld zu machen", sagte Richter Mathias Winderlich in seiner Urteilsbegründung. Die Betreiber des Portals hatten Millionen-Umsätze mit Online-Werbung erzielt.

Bei kino.to waren nach früheren Angaben zuletzt mehr als eine Million Links auf geschützte Werke aus Film und Fernsehen präsentiert worden, monatlich kamen etwa 131.000 hinzu. Die Drahtzieher des illegalen Netzwerkes saßen in Leipzig. Auf Konten fanden die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro. Das Geld wurde beschlagnahmt. Als Hauptbeschuldigter gilt ein 38-Jähriger. Insgesamt gab es 13 Festnahmen. (vbr)