Besserer Schutz gegen unerlaubte Werbeanrufe geplant

Die erst vor zwei Jahren modifizierten gesetzlichen Regelungen sollen nochmals verschärft werden. So möchte das Bundesjustizministerium offenbar grundsätzlich den telefonischen Vertragsabschluss zu Grabe tragen.

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  • dpa

Verbraucher sollen nach Plänen der Bundesregierung besser gegen unerwünschte Werbeanrufe und dubiose Gewinnspieldienste geschützt werden. Mit Bußgeld geahndet werden sollten künftig auch unzulässige Werbeaktionen mit automatischen Anrufmaschinen, wie ein Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums vorsieht. Bisher gilt dies bereits für normale Anrufe von Mitarbeitern, die sich ohne "vorherige ausdrückliche Einwilligung" melden. Zudem sollen Bußgelder von derzeit maximal 50.000 auf bis zu 300.000 Euro erhöht werden. Hintergrund sind zahlreiche Beschwerden über unseriöse Praktiken.

Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte am Montag, es gebe entsprechende Überlegungen, und bestätigte damit einen Bericht der Süddeutschen Zeitung (Montag). Zum Zeitplan, etwa wann die neuen Regeln in Kraft treten sollen, äußerte sie sich nicht.

Als besonders problematisch hätten sich Gewinnspieldienste erwiesen, heißt es in dem Eckpunktepapier, das der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Verbrauchern würden solche Verträge häufig untergeschoben, besonders älteren Menschen oder unerfahrenen Jugendlichen. Dem Entwurf zufolge sollen Verträge künftig nur noch durch eine Vereinbarung "in Textform" geschlossen werden können, also schriftlich, per Fax oder per E-Mail.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Die Regeln gegen penetrante Werbeanrufe waren erst 2009 mit Bußgeldvorschriften verschärft worden. Seitdem habe sich der Verbraucherschutz zwar verbessert. Es gebe aber weiterhin etliche Beschwerden, die Zahl betrügerischer Anrufe nehme zu, argumentiert das Ministerium in dem Papier. Ressortchefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte angekündigt, strengere Regeln zu prüfen. (jh)