IPCom weitet Patentstreit mit HTC auf den Handel aus

Der Münchner Patentverwerter droht Händlern mit rechtlichen Konsequenzen, sollten sie weiter HTC-Smartphones verkaufen. Auch gegen den Hersteller geht IPCom weiter vor.

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Im Patentstreit mit dem Smartphone-Hersteller HTC erhöht der deutsche Patentverwerter IPCom den Druck und droht nun auch dem Handel mit rechtlichen Konsequenzen. IPCom habe führende Handelsketten aufgefordert, keine HTC-Smartphones mehr zu verkaufen, teilte der Patentverwerter am Dienstagabend in München mit. Das Unternehmen droht dem Handel mit rechtlichen Konsequenzen, sollten sich Händler weiter "effektiv mitschuldig" an der HTC vorgeworfenen Patentverletzung machen.

HTC ignoriere die Rechtsprechung des Landgerichts Mannheim, heißt es in der Mitteilung weiter. Darüber hinaus habe der Hersteller nicht auf Forderungen reagiert, den Vertrieb seiner Smartphones in Deutschland einzustellen. HTC verweigere sich weiterhin einer fairen Lizenzierung und habe nicht wie von IPCom verlangt die Verkaufszahlen für Deutschland mitgeteilt. IPCom bliebe daher keine andere Wahl, als den Streit weiter eskalieren zu lassen und den Handel hineinzuziehen.

"HTC hat keinen Kontakt mit uns aufgenommen, geschweige denn einen Versuch unternommen, zu einer fairen Lizenzvereinbarung mit uns zu kommen", erklärte IPCom-Geschäftsführer Bernhard Frohwitter. "Stattdessen verletzen sie weiter täglich unsere Patente." IPCom habe nun beim Landgericht Mannheim auch Schritte für ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet, heißt es in der Mitteilung des Patentverwerters weiter. HTC hat eine Stellungnahme angekündigt.

[Update: HTC bedauert in einer Stellungnahme vom Dienstagabend, dass IPCom nun mit "unangemessenen und nicht zu rechtfertigen Ansprüchen" an den Handel herangetreten sei. Der Hersteller betont, bei dem von IPCom gegenüber dem Handel ins Feld geführten Patent (das sogenannte Patent "100a") handele es sich um eine Ableitung des im Mannheimer Verfahren behandelten Patents (Patent "100"). "Zwar ist das Patent 100a mit Patent 100 verwandt, doch kann IPCom keine Entscheidung vorbringen, dass HTC gegen Patent 100a verstößt", teilte der taiwanische Hersteller mit. Vor dem Europäischen Patentamt laufe ein Widerspruchsverfahren gegen das Patent 100a. Derzeit sehe es so aus, dass das Patent "bei der Anhörung am 24. April 2012 für nichtig erklärt" werde.

HTC wiederholt seinen Standpunkt, die ursprünglich in dem Verfahren um das Patent 100 erlassene Einstweilige Verfügung habe sich nur gegen ein bestimmtes Gerät gerichtet, das nicht mehr im Handel ist. Das Unterlassungsurteil des LG Mannheim richtet sich allerdings gegen alle Geräte des Herstellers, die das im Patent beschriebene Verfahren einsetzen. HTC will darüber hinaus eine "alternative Implementierung des Standards" entwickelt haben, die beide Patente nicht verletzen soll.]

In dem Rechtsstreit geht es um Ansprüche aus dem Europäischen Patent (EP) 1186189, das ein Verfahren zur Priorisierung von Teilnehmern in UMTS-Funknetzen beschreibt. Das ursprünglich von Bosch entwickelte Patent gehört zum UMTS-Standard. IPCom hatte es im Jahr 2007 zusammen mit zahlreichen anderen Mobilfunkpatenten von Bosch erworben. Diese Patente sind auch Gegenstand eines internationalen Rechtsstreits mit Nokia. Das Bundespatentgericht hatte das von HTC und Nokia angefochtene Patent zwar bestätigt, aber eingeschränkt. Zu dieser Entscheidung steht noch die Berufung beim Bundesgerichtshof aus.

Das Landgericht Mannheim hatte HTC für schuldig befunden, das fragliche Patent zu verletzen, und Unterlassung angeordnet (Az. 7 O 94/08). Nachdem der taiwanische Hersteller Ende November seinen Berufungsantrag zurückgezogen hatte, ist das Urteil rechtskräftig. IPCom hat daraufhin ein Verkaufsverbot für sämtliche UMTS-Handys des Hersteller gefordert und will das zu Not auch gerichtlich durchsetzen. Gleichzeitig betont der Patentverwerter, auch für eine Lizenzlösung offen zu sein. (vbr)