Elektronische Gesundheitskarte: Online-Anbindung kommt

10 Monate nach Einführung des Online-Datenabgleiches der eGK muss die qualifizierte elektronische Signatur (QES) für die Ärzte eingeführt werden, damit Arztbriefe signiert und verschlüsselt werden können, beschloss die Gematik.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Gesellschafterversammlung der für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zuständigen Gematik hat einstimmig die Online-Anbindung der eGK beschlossen. Der Beschluss kam zustande, nachdem die Ärzteschaft ihren Widerstand gegen den Plan "Alternative 2012" der Krankenkassen aufgab. Beschlossen wurde, dass 10 Monate nach Einführung des Online-Datenabgleiches der eGK die qualifizierte elektronische Signatur (QES) für die Ärzte eingeführt werden muss, damit Arztbriefe signiert und verschlüsselt werden können.

Der ursprüngliche Plan der von den gesetzlichen Krankenkassen vorgelegten "Alternative 2012" sah vor, dass noch im nächsten Jahr der Stammdatenabgleich in der Arztpraxis gemäß den Vorgaben des Sozialgesetzbuches realisiert wird. Dabei wird bei der erstmaligen Nutzung der Karte in einem Quartal über eine Online-Verbindung zur Krankenkasse geprüft, ob die Karte gültig ist und die Versichertendaten aktuell sind. Hat sich die Anschrift geändert, so kann die neue Adresse in den Kartenspeicher geschrieben werden. Neue eGKs müssen so nur bei Änderung des Namens oder des Geschlechtes sowie beim Wechsel der Krankenkasse produziert werden.

Da für die Ärzte der Stammdatenabgleich von keinem besonderen Nutzen ist, war bei Ihnen die Befürchtung vorhanden, dass die Kassen sich nach dem für sie wichtigsten Part der eGK-Einführung aus dem Projekt zurückziehen. Deshalb wurde ein Kompromiss erarbeitet und die Online-Anbindung der eGK an die Einführung der QES gekoppelt, die für die Ärzte von großer Bedeutung ist. Dementsprechend zeigen sich alle Beteiligten in einer Mitteilung zufrieden.

Ob die "beschleunigte Umsetzung der Telematikinfrastruktur" tatsächlich auch im Jahre 2012 erfolgt, ist ungewiss. Nach Auskunft des GKV-Spitzenverbandes haben die Kassen zwar das Ziel, den Online-Datenabgleich 2012 zu starten, wollen aber keine konkreten Zeitangaben machen. Die nun eingegangene zusätzliche Verpflichtung, 10 Monate nach Start der Online-Anbindung die qualifizierte elektronische Signatur anzubieten, bedeutet, dass schnellstens die Finanzierungsvereinbarungen zwischen Kassen und Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser) aufgenommen werden müssen: Die Gematik ist für Finanzierungsverträge nicht zuständig. Während die Kosten einer qualifizierten elektronischen Signatur dank der am Markt vorhandenen QES-Angebote einigermaßen abschätzbar sind, ist derzeit nicht bekannt, wie teuer der notwendige Konnektor sein wird. Die Kassen, die den Ärzten die QES und den Konnektor finanzieren müssen, richten sich darum auf einen "Finanzierungsmarathon" ein. (jk)