Sperr-Posse um die "Sonnenallee" auf YouTube

Als "Filmpremiere auf YouTube" wurde die Online-Aufführung des Spielfilms "Sonnenallee" groß angekündigt. Doch am Mittwoch war der Film vorübergehend gesperrt.

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Nach kurzer Pause gings auch auf Youtube weiter: "Sonnenallee" von Leander Haußmann

Der Spielfilm "Sonnenallee", erst kürzlich groß als "Filmpremiere" auf YouTube angekündigt, ist am Mittwoch zwischenzeitlich für Zugriffe aus Deutschland gesperrt worden. Statt der deutschen Komödie sahen die YouTube-Nutzer den hierzulande ebenso bekannten wie verhassten Copyright-Hinweis: "Leider ist dieses Video, das Musik von SME enthält, in Deutschland nicht verfügbar. Die Gema hat die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt."

Die von YouTube einmal mehr gescholtene Verwertungsgesellschaft dementiert auf ihrer Facebook-Seite und betonte erneut, was die Gema zu den Sperrungen auf YouTube schon gebetsmühlenartig zu sagen pflegt: Die Gema habe die Sperre nicht veranlasst. YouTube könne die Rechte jederzeit erwerben. Das bisher ungelöste Problem ist nur, das Google-Tochter YouTube nicht bezahlen will, was die Gema für angemessen hält. Die Verwertungsgesellschaft hat die Gespräche im Mai 2010 für gescheitert erklärt. Seither macht keine der beiden Parteien auch nur einen kleinen Schritt. Das finden inzwischen sogar die deutschen Majors doof.

Der von Detlev Buck produzierte und von Leander Haußmann inszenierte Film gehört zu den größten kommerziellen Erfolgen des Delphi Filmverleihs in Berlin, der den Film auch bei YouTube online gestellt hatte. Man darf also davon ausgehen, dass die Frage der Filmrechte geklärt ist. Auf der Video-Plattform soll sich die Aufführung durch Werbung finanzieren. Doch konnte der Film am Mittwochvormittag "für kurze Zeit nicht abgerufen werden", wie ein Google-Sprecher der dpa erklärte. Das Problemchen sei aber schnell wieder behoben worden.

Der YouTube-Hinweis auf "SME" (Sony Music Entertainment) lässt die Schlussfolgerung zu, dass die automatischen Sicherungssysteme des Portals zugeschlagen haben, die die ungenehmigte Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützter Musik unterbinden sollen. Dank eines digitalen Fingerabdrucks erkennt das System Songs auch anhand nur weniger Takte. Dabei lassen die Rechteinhaber sperren, was das "Content ID" genannte System ihnen vor die Flinte treibt – seien es niedliche Familienfilmchen, in denen im Hintergrund der Fernseher plärrt, oder nur ein Vortrag von Lawrence Lessig. (vbr)