Steuerfreibeträge für 2012

Arbeitnehmer müssen für 2012 ihre Freibeträge neu beantragen, auch wenn sich an den dazugehörigen Fakten nichts geändert hat.

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Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Arbeitnehmer, die einen Freibetrag für Aufwendungen oder Pauschalbeträge auf der Lohnsteuerkarte verzeichnen lassen wollen, müssen dafür bei ihrem zuständigen Finanzamt wieder einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.

Dies gilt auch für den Fall, dass sich an den bisherigen Fakten nichts geändert hat und die Beträge theoretisch einfach wieder übernommen werden könnten. Auch die kommende elektronische Lohnsteuerkarte ändert übrigens nichts an der Tatsache, dass ein neuer Antrag eingereicht werden muss. Wer 2012 keinen höheren Freibetrag als im Vorjahr beantragt, muss allerdings nur einen vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.

Der Papierkram bleibt nur Behinderten und Hinterbliebenen erspart – außer natürlich, wenn die Information zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen noch gar nicht in ihrer Lohnsteuerkarte enthalten ist.

Wer einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen möchte, hat für 2012 allerdings noch eine Menge Zeit. Denn der muss bis spätestens 30.11. des betroffenen Jahres gestellt werden. Damit ist der 30.11.2012 der letztmögliche Termin.

Interessant sind die Freibeträge allerdings nicht für alle Arbeitnehmer: Nur wer hohe Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen wie Unterhaltspflichten oder Kinderbetreuungskosten und Sonderausgaben in Höhe von mindestens 600 Euro pro Jahr hat, sollte diese eintragen lassen und so seine monatliche Nettoauszahlung erhöhen. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)