Weg frei für Rundfunk-Haushaltsabgabe

2013 wird aus der gerätebezogenen Rundfunkgebühr eine pauschale Haushaltsabgabe. Für die meisten Haushalte ändert sich nichts, doch einige Hunderttausend Gebührenzahler werden deutlich drauflegen müssen.

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Als letztes der 16 Bundesländer hat Schleswig-Holstein der neuen Haushaltsabgabe für den Rundfunk zugestimmt. Der Landtag in Kiel votierte mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD gegen die Stimmen von Grünen, Linken und SSW am Freitag dafür. Damit kann der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Er stellt die Rundfunkgebühr nach fast 60 Jahren auf eine neue Grundlage. Künftig müssen die Menschen in Deutschland nicht mehr pro Gerät eine Gebühr entrichten, sondern jeder Haushalt muss zahlen – egal, ob er einen Fernseher, nur ein Radio oder einen Internet-PC hat.

"Mit dieser Reform erreichen wir, dass die Rundfunkgebühr in den meisten Haushalten stabil bleibt. Familien und Wohngemeinschaften werden sogar entlastet", sagte Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU). Er verlangte vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk aber, finanzielle Bescheidenheit zu üben und eigene Sparvorschläge zu unterbreiten.

Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), sprach von einem Paradigmenwechsel in der Finanzierung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks. "Es geht uns vor allem darum, die Kontrollbedürftigkeit innerhalb des Systems deutlich zu reduzieren und dabei die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer zu schonen."

Der Intendant des Norddeutschen Rundfunks, Lutz Marmor, nannte die Neuregelung leicht verständlich, einfach und gerecht. "Sie macht es möglich, dass der monatliche Beitrag bis mindestens 2014 konstant bleibt und damit trotz steigender Preise über insgesamt sechs Jahre hinweg stabil sein wird", sagte er.

Der Kieler Regierungspartner FDP stimmte allerdings nur "mit Zähneknirschen" zu, weil bei einem Scheitern möglicherweise eine Gebührenerhöhung um einen Euro gedroht hätte. Die Liberalen kritisieren unter anderem die Verpflichtung von Vermietern, auf Antrag der Landesrundfunkanstalt Daten ihrer Mieter weiterzugeben. Außerdem stören sie sich an einer zeitlich begrenzten Vergrößerung der GEZ und an Gebühren für Kraftfahrzeuge, die zu einer Betriebsstätte gehören.

Für die meisten Bürger wird sich mit der Haushaltsabgabe vermutlich wenig ändern: Sie zahlen heute schon den Höchstbetrag von 17,98 Euro pro Monat. Allerdings müssen die meisten der Hunderttausenden Gebührenzahler, die keinen Fernseher, sondern nur ein Radio, einen Internet-PC oder ein Smartphone angemeldet haben, künftig deutlich tiefer in die Tasche greifen. Statt der Grundgebühr von 5,76 Euro pro Monat wird dann der volle Betrag fällig – eine Staffelung nach Gerät gibt es nicht mehr. (dpa) / (ea)