Der Chi-Quadrat-Test ist keine seriöse Prüfmethode

Das Finanzamt wollte nach dem sogenannten Chi-Quadrat-Test Manipulationen in der Buchführung unterstellen. Die Unternehmerin wehrte sich und bekam vor Gericht Recht.

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Von
  • Marzena Sicking

Wer zur Buchführung verpflichtet ist, wird früher oder später auch mit dem Chi-Quadrat-Test konfrontiert. Den nutzt das Finanzamt gerne, um angebliche Manipulationen aufzudecken. Es handelt sich um eine statistische Prüfmethode, die schon seit Jahren und mit großem Erfolg von den Finanzämtern eingesetzt wird.

So beruht der Chi-Quadrat-Test auf der Annahme, dass die Ziffern 0 bis 9 statistisch mit einer bestimmten Häufigkeit auftreten. Zugleich geht man davon aus, dass jeder Mensch Lieblingszahlen hat und diese unbewusst besonders häufig benutzt, wenn er sich Zahlen ausdenken soll. Das tut er beispielsweise, wenn er bei der Buchführung schummeln und seine Zahlen manipulieren will. Kommen bestimmte Zahlen also häufiger als sonst üblich vor, sind Sie durch den Chi-Quadrat-Test gefallen und das Finanzamt unterstellt Ihnen Betrug.

Das wurde auch einer Unternehmerin unterstellt, die ihre Kassenbücher in Form von Excel-Tabellen führte, was schon mal der gesetzlich geforderten Unveränderbarkeit der Kassenbucheintragungen widersprach. Der Test ergab dann auch noch eine "100-prozentige Manipulationswahrscheinlichkeit" für die Buchhaltung der Streitjahre 2005 bis 2007. Auf dieser Basis nahm das Finanzamt höhere Umsatzerlöse und einen höheren Gewinn an und forderte eine saftige Steuernachzahlung.

Die Unternehmerin wehrte sich und bekam vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz recht (2. November 2011,Az. 2 K 1277/10 ). Die vom Finanzamt festgestellten Mängel habe man nicht nachvollziehen können. Im Gegensatz zum Finanzamt ging das Gericht nicht davon aus, dass Kassenbuchberichte auch dann zu erstellen sind, wenn ein computergestütztes Kassenbuch geführt wird, sofern die Daten nicht verändert wurden und die Uraufzeichnungen (z.B. die Kassenstreifen) noch vorhanden sind. Es sei auch nicht Pflicht der Steuerzahlerin nachzuweisen, dass das Programm keine Manipulationen zulässt. Das Finanzamt müsse vielmehr beweisen, dass dies eben doch der Fall sei.

Auch sei der Chi-Quadrat-Test allein jedenfalls grundsätzlich nicht dafür geeignet, Beweise für eine Manipulation der Buchführung zu erbringen bzw. eine Zuschätzungsbefugnis des Finanzamts zu begründen. Auch sei er nicht für alle Unternehmen geeignet. So habe das Unternehmen feste Preise für seine Dienstleistungen. Anhand der in der Preisliste benutzten Zahlen ergebe sich, dass die Zahlen 0, 1, 4, 5 überdimensional häufig auftreten müssen, weil sie hier ebenfalls überdurchschnittlich oft vorkommen. (masi)