Telekom-Konkurrenten siegen vor EU-Gericht im Telefonnummernstreit

Die nationale Regulierungsbehörde dürfe laut EU-Recht für die Zuteilung von Telefonnummern an neue Betreiber keine Gebühren verlangen, da die Deutsche Telekom für ihre Reserve von 400 Millionen Nummern nie etwas bezahlt habe.

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  • dpa

Im Rechtsstreit um Gebühren für die Überlassung von Telefonnummern hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu Gunsten der Konkurrenz der Deutschen Telekom entschieden. Die nationale Regulierungsbehörde dürfe laut EU-Recht für die Zuteilung von Telefonnummern an neue Betreiber keine Gebühren verlangen, da die Deutsche Telekom für ihre Reserve von 400 Millionen Nummern nie etwas bezahlt habe. Das geht aus dem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil hervor. (Az. C-327/03 und C-328/03)

Das Bundesverwaltungsgericht wollte vom höchsten EU-Gericht wissen, ob europäisches Recht eine Überlassungsgebühr erlaube. Eine endgültige Entscheidung muss noch von dem deutschen Gericht getroffen werden. Der Rechtsstreit war in Deutschland von den Unternehmen Isis Multimedia und O2 begonnen worden. Die Unternehmen hatten laut Gericht Gebührenbescheide von der Regulierungsbehörde von knapp 20.000 Euro und 1,17 Millionen Euro erhalten.

EU-Recht schließe Gebühren grundsätzlich nicht aus, schrieb der EuGH. Diese dürften aber nicht benachteiligend sein. In dem deutschen Fall liege jedoch eine Diskriminierung vor, da die Telekom- Konkurrenten und die Deutsche Telekom ungleich behandelt wurden. Ein Sprecher der Bundesnetzagentur (frühere Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) in Bonn verwies darauf, dass es sich noch nicht um ein abschließendes Urteil handele. Deshalb werde sich die Behörde auch inhaltlich nicht dazu äußern. (dpa) / (jk)