Bund der Steuerzahler kritisiert GEZ-Gebühr für Firmen-PCs als unternehmerfeindlich

Einerseits würden Unternehmen vom Gesetzgeber dazu gezwungen, internetfähige Computer einzusetzen, etwa um Steuermeldungen an das Finanzamt zu übermitteln, andererseits sollen für genau diese Geräte jetzt GEZ-Gebühren erhoben werden.

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Von
  • Tom Sperlich

Zwei Tage nach dem "Steuerzahler-Gedenktag" kritisiert der Bund der Steuerzahler Thüringen e.V. die geplanten GEZ-Gebühren auf internetfähige Computer von Selbständigen und fordert Thüringens Ministerpräsidenten Dieter Althaus (CDU) auf, sich dafür einzusetzen, dass diese Pläne gestoppt werden. Seit dem 1. Januar 2005 sind Unternehmer verpflichtet, Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen auf elektronischem Weg dem Finanzamt zu übermitteln. Mit Beginn dieses Jahres ist diese Pflicht auf Sozialversicherungs-Meldungen ausgedehnt worden, erläutert der Bund der Steuerzahler. Der Unternehmer werde demzufolge vom Gesetzgeber dazu gezwungen, internetfähige Computer einzusetzen.

Doch nun soll es gleichwohl schon wieder an die Brieftasche gehen: Ab 1. Januar 2007 werden auf Firmenrechner GEZ-Gebühren erhoben, sofern nicht daneben Rundfunk- oder Fernsehgeräte vorhanden sind. Betriebliche Radio- und Fernsehgeräte sind nach Einschätzung des BdSt in vielen Unternehmen aber nicht vorhanden. Auch sei es praxisfremd, davon auszugehen, dass betriebliche PCs zum Empfang von Fernseh- und Hörfunkprogrammen zweckentfremdet würden.

Nach der Neuregelung müsse ein selbstständiger Unternehmer ab 2007 regelmäßig dreimal GEZ-Gebühren zahlen: einmal für sein privates Fernsehgerät (204,36 Euro/Jahr), dann für das Radio im Firmen-Pkw (61,32 Euro/Jahr) und schließlich für den Firmen-Computer (204,36 Euro/Jahr), sodass insgesamt 470,04 Euro im Jahr fällig würden. Die GEZ-Gebühren auf Firmen-PCs hält der Bund der Steuerzahler deshalb für unternehmerfeindlich. Nicht nur Unternehmen, sondern auch private Haushalte mit internetfähigen Rechnern sind von der neuen GEZ-Vorschrift betroffen, solange sie kein TV-Gerät und/oder ein Radio angemeldet haben. (Tom Sperlich) / (pmz)