Elektronische Gesundheitskarte – von Ausgabequoten und Außenstellen

Laut AOK haben inzwischen mehr als 2,5 Millionen Kunden der Allgemeinen Ortskrankenkassen die neue elektronische Gesundheitskarte erhalten – die bis Ende 2011 vorgeschriebene Ausgabequote sei damit erreicht. Kritik übt die AOK an den Ärzten.

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Von
  • Detlef Borchers

Der Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen hat in einer Pressemitteilung erklärt, dass alle zwölf AOK-Kassen die gesetzlich festgelegte Ausgabequote bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erfüllt hätten. Nach dem GKV-Finanzierungsgesetz müssen die gesetzlichen Krankenkassen bis Ende 2011 insgesamt 10 Prozent ihrer Mitglieder mit einer eGK ausrüsten, sonst drohen Abzüge bei den Verwaltungsgeldern – mit der Ausgabe von über 2,5 Millionen Karten läge die AOK als größter Kassenverbund also im Soll.

Der Verband will es freilich nicht bei der Erfolgsmeldung belassen: Eine Verweigerungshaltung auf Seiten der Leistungserbringer, wie in der Vergangenheit immer wieder erlebt, sei nicht länger hinnehmbar, betont Uwe Deh, geschäftsführender Vorstand des AOK-Bundesverbandes. Die Mahnung an die Ärzteschaft kommt nicht von ungefähr: Kurz vor Weihnachten hatte sich die Kassenärztliche Vertreterversammlung der hessischen Ärzte in einer Resolution gegen die geplante zügige Online-Anbindung der eGK ausgesprochen. Die Ärzte seien nicht bereit, durch die Online-Überprüfung der eGK-Daten zu Außenstellen der Krankenkassen zu werden, heißt es in der Resolution.

Die Anfang Dezember von der Gematik beschlossene beschleunigte Online-Anbindung sieht vor, dass außer der neuen eGK-Ausgabequote von 70 Prozent im Jahr 2012 nach Möglichkeit auch die Online-Schaltung beschleunigt wird. So sollen die entsprechenden Online-Konnektoren für die Praxis- und Krankenhaus-EDV 10 Monate nach Auftragsvergabe durch die Gematik ausgerollt werden. Weitere 10 Monate dürfen maximal verstreichen, bis die nachladbare qualifizierte elektronische Signatur (QES) in den Umlauf kommt, mit der die Ärzte untereinander Arztbriefe und andere Dokumente verschicken können. Erst mit der QES haben auch die Ärzte einen konkreten Nutzen von der eGK. (pmz)