Bitkom: Die wichtigsten IT-Neuerungen 2012

Der Branchenverband weist auf einige relevante Änderungen in den Bereichen IT, Telekommunikation und Internet hin, die im neuen Jahr anstehen.

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Im neuen Jahr stehen in den Bereichen IT, Telekommunikation und Internet einige relevante Änderungen an. Darauf weist noch einmal der Branchenverband Bitkom hin. heise online fasst die wichtigsten zusammen.

Vorneweg verspricht die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zahlreiche Besserungen für Verbraucher, die voraussichtlich im zweiten Quartal in Kraft treten: Wartezeiten bei Servicerufnummern sollen kostenlos werden, schrittweise, zunächst die ersten zwei Minuten. Bei einem Anbieterwechsel darf der Telefon- oder Internetanschluss künftig höchstens für einen Kalendertag unterbrochen sein. Eine Mitnahme der Rufnummer ist gewährleistet, auch beim Mobilfunk. Provider müssen mindestens einen Tarif mit einer Höchstlaufzeit von 12 Monaten im Angebot haben, bei Internetanschlüssen im Festnetz die erreichbare Mindestgeschwindigkeit angeben und bei der Nutzung von Call-by-Call-Diensten vor dem Gespräch den Preis ansagen.

Eine Gesetzesänderung soll auch den E-Commerce transparenter machen und vor Kostenfallen, vor nicht gewünschten Käufen und Abonnements im Internet schützen. In Zukunft müssen Kunden unmittelbar vor der Bestellung die entscheidenden Informationen erhalten, darunter den Gesamtpreis, zusätzliche Kosten zum Beispiel für den Versand oder die Mindestlaufzeit eines Vertrages. Bei der Bestellung muss die Schrift gut lesbar sein und eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen. Der endgültige Beschluss des Bundestages hierzu wird bis Sommer 2012 erwartet.

Die rein elektronische Abwicklung der Lohnsteuer wird wegen technischer Schwierigkeiten auf Seiten der Finanzverwaltung um ein Jahr verschoben, auf 1. Januar 2013. Die letztmalig für das Jahr 2010 ausgegebenen
Lohnsteuerkarten auf Papier behalten daher ihre Gültigkeit. Ändern sich relevante Angaben, etwa Steuerklasse, Kinderfreibeträge oder Kirchenzugehörigkeit, muss der Arbeitnehmer diese bei seinem Finanzamt
ändern lassen und seinem Arbeitgeber mitteilen.

Unternehmen können ihre Jahresabschlüsse ab 2012 elektronisch beim Finanzamt einreichen. Ist das fürs Wirtschaftsjahr 2011 noch freiwillig, wird die so genannte E-Bilanz für die folgenden Jahre Pflicht.

Und: Zum 1. Mai 2012 schalten die Fernsehsender die analoge Satelliten-Übertragung komplett ab. (se)