Beweismittel Arbeitsspeicher

Ein US-Gericht erklärte den Inhalt des Arbeitsspeichers eines Webservers zum Beweismittel und verlangt, ihn sicher aufzubewahren.

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Von
  • Benjamin Benz

Auf den ersten Blick könnte man die Details des vor kurzem verkündeten Urteils im Prozess zwischen Torrentspy und der Medienindustrie für einen verspäteten Aprilscherz oder einen Schildbürgerstreich halten: Magistrate Judge Jacqueline Chooljian aus Los Angeles in den USA kommt dort aber tatsächlich zu dem Schluss, dass der Zustand des Hauptspeichers eines PC oder Servers ein für das Gericht wichtiges Beweismittel sei. Im Urteil heißt es: Der Angeklagte habe den Arbeitsspeicher (RAM) seines Servers jederzeit willentlich verändern können. Außerdem sei es dem Angeklagten nicht gelungen nachzuweisen, dass es unzumutbar schwer sei, den Zustand des RAM zu sichern, um ihn vor Gericht als Beweis vorzulegen. Eine juristische Begründung für das anhaltende Fehlverhalten sei ebenfalls nicht erkennbar.

Im konkreten Fall muss Torrentspy – wie bereits gemeldet – nun Daten wie IP-Adressen von eingehenden Verbindungen mitloggen. Im Urteil steht aber ein sehr viel weiterer Bezug auf den ganzen Arbeitsspeicher. Dean McCarron, Principle Analyst bei Mercury Research, kommentierte, er habe das Gefühl, dem Gericht fehle es an technischem Verständnis. Dennoch zeigt das Urteil ein Problem vieler Internetfirmen: Derzeit ist nicht klar, welche Daten auf nichtflüchtige Speicher archiviert werden müssen und welche im flüchtigen Arbeitsspeicher verbleiben dürfen. Einerseits versuchen so beispielsweise im Tauschbörsenumfeld Serverbetreiber auf diese Weise die IP-Adressen ihrer Kunden vor den Klagen der Rechteinhaber zu schützen, andererseits fallen im RAM eines Servers große Menge an Daten an, die sicher wenig zur Klärung der Rechtslage vor Gericht beitragen können. Ihre Lagerung wäre aber sehr teuer, wenn man alle Änderungen des RAM aufheben müsste. (bbe)