Private Internet-Verkäufer tappen häufig in Haftungsfalle

Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf eBay ergab: Fast jeder zweite private Anbieter, der die Gewährleistung ausschließen will, schafft dies nicht korrekt.

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Von
  • Jürgen Kuri

Viele Privatverkäufer stolpern bei Internet-Auktionen über das neue Haftungsrecht. Wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, muss auch ein Privatverkäufer zwei Jahre lang für Mängel am verkauften Produkt einstehen, berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf trage ein gewerblicher Verkäufer zudem sogar die Beweislast: Er muss nachweisen, das Produkt fehlerfrei verkauft zu haben.

Eine Stichprobe habe bei 300 eBay-Auktionen gezeigt, dass rund zwei Drittel aller Privatverkäufer ihre Gewährleistungspflicht — was gesetzlich erlaubt ist — ausdrücklich ausschließen wollten; allerdings misslang das formal bei fast jedem zweiten Anbieter. Berücksichtigt wurden bei der Stichprobe nach den Angaben der Verbraucherzentrale nur eBay-Novizen — Verkäufer, die maximal 100 Transaktionen auf ihrem eBay-Konto verbucht hatten.

Mit den Worten "Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" könnten sich Privatverkäufer absichern, betont die Verbraucherzentrale. Für gewerbliche Anbieter gelte dies freilich nicht: Sie unterliegen in jedem Fall der Gewährleistungspflicht. (jk)