Umstrittenes Kfz-Kennzeichen-Patent für nichtig erklärt

Das Bundespatentgericht hat ein europäisches Patent "für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt", das in der Internet-Gemeinde für viel Wirbel sorgte.

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Von
  • Holger Bleich

Das Bundespatentgericht hat Anfang März ein europäisches Patent "für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt", das in der Internet-Gemeinde seinerzeit für viel Wirbel sorgte. Ein Unternehmen beziehungsweise dessen Inhaber Michael Hermann hatte sich ein Verfahren schützen lassen, in Internetadressen "als spezifischen Inhalt das Kürzel des Kfz-Kennzeichens für eine geographische Region" zu nutzen. In großer Anzahl hatte er daraufhin Webmaster abmahnen lassen, die Domain-Namen etwa nach dem Muster xxx-hh.de (z. B. für Hamburg) einen Kfz-Kennzeichen-Zusatz nutzen.

Schnell hatten sich daraufhin Abgemahnte zusammengefunden und juristische Gegenmaßnahmen eingeleitet. Neben diversen Abmahnungserwiderungen wurde auch mit negativen Feststellungsklagen gekontert, die gewonnen wurden. Mit gesammelten Spenden finanzierten mehrere Betroffene außerdem zwei Nichtigkeitsklagen gegen das europäische Patent. Diese wurden zusammengelegt und nun in erster Instanz gewonnen. Ob Hermann gegen das Urteil in Berufung geht, war bisher nicht in Erfahrung zu bringen.

Für eine noch zu verhandelnde Klage Hermanns gegen das hannoversche Unternehmen 1A-Infosysteme dürfte die Entscheidung des Bundespatentgerichts eine große Rolle spielen. Das Landgericht Düsseldorf hatte das Verfahren deshalb sogar ausgesetzt. Nun ist Jochen Krieger, Rechtsanwalt von 1A-Infosysteme, guter Dinge: "Wir werden das Gericht natürlich in der Verhandlung Anfang April auf die Nichtigkeit des Patents hinweisen und rechnen uns gute Chancen aus, dass die Klage dann keinen Bestand mehr hat."

Siehe dazu auch bei Telepolis: (hob)