Kompromiss bei EU-Elektroschrottverordnung

Nach mehrjährigen Verhandlungen haben sich die EU-Gremien auf eine neue Elektroschrottverordnung geeinigt. In wesentlichen Fragen konnten sich die Länder gegen die strengeren Wünsche des Parlaments durchsetzen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 32 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christian Kirsch

Bei der Überarbeitung der EU-Elektroschrottverordnung haben sich das Europäische Parlament (EP), die Kommission und der Ministerrat auf einen Kompromiss geeinigt. Das EP konnte sein ambitioniertes Ziel, 85 Prozent des anfallenden Elektromülls zu sammeln, zwar in dem Dokument verankern, jedoch erst ab 2019. Außerdem steht es alternativ zu den von der Kommission vorgeschlagenen 65 Prozent der jährlich in Verkehr gebrachten Elektrogüter. Die beiden Werte seien äquivalent, hieß es aus dem Parlament.

Zunächst geht es jedoch langsam los, wie vom Ministerrat verlangt. Bis 2016 reicht die bislang vorgeschriebenen (PDF-Datei) 4 Kilogramm pro Kopf oder der Durchschnitt der in den letzten drei Jahren gesammelten Menge – je nachdem, welcher Wert höher ist. Ab 2016 müssen "die meisten" Mitgliedsstaaten 45 Prozent der drei Jahre vorher verkauften E-Güter sammeln. Dieser Wert muss in jedem Jahr steigen, bis er 2019 65 Prozent erreicht. Ausgenommen davon sind zehn Länder, die 2016 nur 40 Prozent bringen und die volle Quote erst 2021 sammeln müssen. Das sind sogar zwei mehr als der Ministerrat gefordert hatte.

Auf Nachfrage von heise online erläuterte der Karl-Heinz Flores, CDU-MEP und Mitglied des Umweltausschusses, die Kommission könne die Sammelziele 2015 kontrollieren und gegebenenfalls das Erreichen der höheren Quote früher als jetzt vorgesehen verlangen. Dass Verbraucher Kleingeräte in Zukunft bei jedem Elektrohändler abgeben dürfen, ohne ein neues kaufen zu müssen, schreibt sich das EP als weiteren Erfolg auf die Fahnen, ebenso strengere Kontrollen für den Export von Elektroschrott.

Die Mitgliedsländer haben 18 Monate Zeit, die EU-Vorgaben in nationales Recht umzusetzen, sobald sie durch Zustimmung des Ministerrats in Kraft getreten sind. (ck)