Neue Kritik an GEZ-Gebühren für Internet-Computer

Der Bund der Steuerzahler kritisierte, die GEZ-Gebühr auf internetfähige Rechner sei widersinnig, weltfremd und unternehmerfeindlich.

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Von
  • Jürgen Kuri

Gegen den Beschluss der Bundesländer, vom nächsten Jahr an GEZ-Gebühren auf internetfähige Computer zu erheben, nimmt der Widerstand zu. In einem Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung sagte der Präsident des Steuerzahlerbundes (BdSt), Karl Heinz Däke, die Gebühren seien widersinnig, weltfremd und unternehmerfeindlich. Erst schreibe der Staat verbindlich vor, dass Firmen Meldungen über Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge über Internet abzugeben haben – so seien die Betriebe gezwungen, ihre Rechner auf jeden Fall internetfähig zu machen. Und dann würden die Firmen von dem Staat, der diese Regeln festgelegt habe, für die internetfähigen Rechner zur Kasse gebeten. Es werde offenbar ein Vorwand gesucht, um noch mehr Millionen für ARD und ZDF locker zu machen. Ähnliche Kritik war bereits von Landesverbänden des Steuerzahlerbundes zu hören.

Zuletzt hatte Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) kritisiert, die Unternehmen sollten für Computer, die im Betrieb gar nicht zum Fernsehen gedacht seien, Gebühren zahlen. Im April hatte zudem die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) gegen die GEZ-Gebühr für Internet-fähige Rechner Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Der achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die GEZ-Gebührenrichtlinie für Computer enthält, wurde Ende 2005 verabschiedet. Danach werden vom 1. Januar 2007 an auch "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" – wie auch internetfähige Computer im Rundfunkgebührenstaatsvertrag bezeichnet werden – gebührenpflichtig. Alle Privathaushalte müssen dann, sind sie im Besitz eines ans Internet angeschlossenen Rechners, GEZ-Gebühren entrichten. Unternehmen müssen unabhängig von ihrer Betriebsgröße die Gebühr an die GEZ entrichten.

Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder Rundfunkempfang, etwa eine TV- oder DVB-T-Karte, ist nicht notwendig, damit ein PC GEZ-pflichtig wird – solcherart ausgerüstete PCs sind auch bislang bereits rundfunkgebührenpflichtig. Wer schon GEZ-Gebühren zahlt, der muss aber auch künftig für seinen Internet-PC nicht erneut berappen. Wer allerdings kein Radio- oder Fernsehgerät, dafür aber einen PC mit Internet-Anschluss besitzt, wird in Zukunft wie bei einem Fernsehgerät zur Kasse gebeten. Für Firmen soll die Gebühr grundstücksbezogen erhoben werden. Unternehmen würden damit pro Firmengebäude zahlungspflichtig, aber nur dann, wenn sie nicht bereits GEZ-Gebühren für eventuell vorhandene Fernseh- oder Radiogeräte bezahlen.

Siehe dazu auch: (jk)