Handelskammern wettern gegen GEZ-Gebühr für Computer [Update]

Die Neuregelung belaste vor allem Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freiberufler, meinen Handelskammern in Schreiben an Länderministerpräsidenten, die für den Rundfunkstaatsvertrag mit den Gebührenregelungen zuständig sind.

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Von
  • Jürgen Kuri

Nach ihrem Dachverband, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), reihen sich nun auch die Kammern in einzelnen Bundesländern in die Reihe der Protestierenden ein, die derzeit gegen die GEZ-Gebühr für internetfähige Computer wettern. Die Industrie- und Handelskammen wenden sich dabei direkt an die Ministerpräsidenten, die für den Rundfunkgebührenstaatsvertrag zuständig sind. Sie verabschiedeten mit dem achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Ende 2004 die Regelung, nach der vom 1. Januar 2007 an auch "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" – wie auch internetfähige Computer im Rundfunkgebührenstaatsvertrag bezeichnet werden – gebührenpflichtig werden.

Die Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein schreibt nun in einem Brief an den Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen (CDU): "Unsere Mitglieder lehnen die 2007 geplante Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs, Notebooks sowie UMTS-Handys ab und verstehen diese als Abzocke." Besonders empörend sei, schreibt IHK-Hauptgeschäftsführer Jörn Bieldass laut dpa, dass der Gesetzgeber die Firmen zugleich zur elektronischen Umsatzsteuer-Voranmeldung und damit zum Internetanschluss verpflichtet habe. Bis zu einer "angemessenen Lösung" müsse die PC-Gebühr verschoben werden.

Die Neuregelung belaste vor allem Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die noch keine GEZ-Gebühr für herkömmliche Hörfunk- oder Fernsehgeräte zahlen, heißt es bei der IHK Schleswig-Holstein weiter. "Stehen die PCs mit Internetanschluss in mehreren Filialen, muss das Unternehmen für jede Filiale die Rundfunkgebühr zahlen. Die Gebühr für ein Gerät fällt auch dann extra an, wenn Büro und Werkstatt getrennt sind und jeweils ein PC vorgehalten wird." Die Geräteanzahl sei als Gebührenmaßstab nicht haltbar, kritisierte Biel.

Ins gleiche Horn wie ihre Kollegen aus Schleswig-Holstein stoßen die Industrie- und Handelskammern Magdeburg und Halle-Dessau. Sie schrieben einen Brief an den Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer (CDU): Darin forderten die Kammern Böhmer auf, sich für die Verschiebung der Pläne einzusetzen und eine erneute Diskussion "über angemessene Lösungsmöglichkeiten" in Gang zu bringen. Durch die Einstufung der Internet-PC als Fernsehgeräte drohten den Firmen zusätzliche Kosten. Nach einer IHK-Umfrage nutzen 93 Prozent der Unternehmen ihre PC für das Internet, nicht aber zum Empfang von Fernsehen oder Radio. An der Befragung hätten sich bundesweit 18.000 Unternehmer beteiligt, hieß es.

Nach den Regelungen im achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag müssen alle Privathaushalte, sind sie im Besitz eines internetfähigen Rechners, ab dem 1.1.2007 Rundfunkgebühren entrichten. Unternehmen müssen unabhängig von ihrer Betriebsgröße die Gebühr an die GEZ entrichten. Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder Rundfunkempfang, etwa eine TV- oder DVB-T-Karte, ist nach den Bestimmungen nicht notwendig, damit ein PC GEZ-pflichtig wird – derart ausgestattete ausgerüstete PCs sind auch bislang bereits rundfunkgebührenpflichtig. Wer schon GEZ-Gebühren zahlt, der muss aber auch künftig für seinen Internet-PC nicht erneut berappen. Wer allerdings kein Radio- oder Fernsehgerät, dafür aber einen PC mit Internet-Anschluss besitzt, wird in Zukunft wie bei einem Fernsehgerät zur Kasse gebeten. Für Firmen soll die Gebühr grundstücksbezogen erhoben werden. Unternehmen würden damit pro Firmengebäude zahlungspflichtig, aber nur dann, wenn sie nicht bereits GEZ-Gebühren für eventuell vorhandene Fernsehgeräte bezahlen.

[Update]:
Mittlerweile hat auch die Industrie- und Handelskammer Potsdam nachgelegt und erklärt, die geplanten Rundfunkgebühren für Internet-Computer stießen bei der Brandenburger Wirtschaft auf scharfe Kritik. Es sei völlig unverständlich, dass Unternehmer doppelt und dreifach zur Kasse gebeten werden sollen, erklärte laut dpa der Hauptgeschäftsführer der Potsdamer Industrie- und Handelskammer (IHK), Peter Egenter. Der Gebührenansatz nehme nicht die Anzahl der Nutzer, sondern der Geräte zur Grundlage, kritisierte er.

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