Heise darf wieder uneingeschränkt über Megaupload berichten

Der Heise Zeitschriften Verlag konnte vor dem Landgericht Hamburg einen Erfolg gegen den inzwischen abgeschalteten Filehoster Megaupload erzielen, der dem Verlag die Berichterstattung zu bestimmten Themen untersagen wollte.

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Von
  • Joerg Heidrich

Der Heise Zeitschriften Verlag hat in einem Verfahren gegen die Megaupload Ltd. aus Hongkong einen Erfolg erzielt. In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg (Az. 324 O 709/11) am vergangenen Freitag erklärten die Parteien den Rechtsstreit für erledigt. Megaupload übernahm die Kosten für das Verfahren.

Der inzwischen abgeschaltete Filehoster hatte dem Verlag und einem seiner Autoren per einstweiliger Verfügung vom 9. Januar 2012 verbieten lassen, Berichte zu veröffentlichen, in denen behauptet wird, Megaupoad "bezahle die Uploader besonders beliebter Dateien". Unstrittig hatte das Unternehmen aus Hongkong bis mindestens Ende Juli 2011 ein "Rewards Program" für derartige Uploader angeboten. Dieses hat das Unternehmen offensichtlich stillschweigend eingestellt, den Teilnehmern wurde jedoch lediglich mitgeteilt, das Angebot sei "under renovation".

Der Verlag Heise hatte gegen die Verfügung Widerspruch eingelegt. Strittig in dem Hamburger Verfahren war, ob die Einstellung des Uploader-Belohnungssystems Ende Juli 2011 tatsächlich erfolgte oder ob Rewards-Punkte weiterhin gesammelt werden konnten. Dies hat Megaupload bis zuletzt bestritten. Aufgrund einer am Freitag getroffenen übereinstimmenden Erledigungserklärung entfällt das gerichtliche Verbot, sodass Heise wieder uneingeschränkt über Megaupload berichten darf.

Derzeit ist noch ein weiteres Verfahren anhängig, in dem Megaupload-Gründer Kim Schmitz, alias Kim Dotcom, selbst am 15. Dezember 2011 vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen den Heise Zeitschriften Verlag erwirkt hatte. Schmitz hatte dem Verlag verbieten lassen, ihn als "vorbestraften deutschen Unternehmer" zu bezeichnen, der "in Deutschland wegen Insiderhandel verurteilt worden war".

Begründet wurde der Verbotsantrag mit dem Resozialisierungsinteresse von Schmitz, der sich nach eigenen Angaben in der Antragsschrift "nichts mehr zu Schulden" habe kommen lassen. Vielmehr seien heise online und der Autor nur noch an einer "fortdauernden Herabsetzung meiner Person" interessiert. Am 19. Januar 2012 erfolgte dann die Verhaftung des Unternehmers in Neuseeland.

Auf Antrag des Verlags wurde die Vollstreckung der erwirkten einstweiligen Verfügung von Schmitz vorerst ausgesetzt, sodass Heise auch in dieser Sache bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts weiter berichten darf. Die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Köln ist für Ende Februar 2012 vorgesehen. (hob)