Kein Schmerzensgeld für Sturz auf Kundenparkplatz

Bei Eis und Schnee muss nicht nur der Gehsteig vor dem Laden, sondern auch der Kundenparkplatz geräumt werden. Für absolute Sicherheit kann und muss der Landeninhalber aber nicht sorgen.

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Von
  • Marzena Sicking

Öffentliche Parkplätze müssen nicht völlig schnee- und eisfrei gehalten werden. Vielmehr ist dem Verbraucher, der einen Kundenparkplatz nutzt, durchaus zuzumuten, dass er selbst eine gewisse Vorsicht walten lässt und kleine, gut sichtbare Eisflächen umgeht oder übersteigt. Tut der Kunde das nicht und stürzt auf einem ansonsten gut geräumten Parkplatz auf einer kleinen Eisfläche aus, kann er das Unternehmen dafür nicht haftbar machen. Das hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz in einem aktuellen Urteil entschieden (Hinweisbeschluss vom 10. Januar 2012, Az.: 5 U 1418/11).

Geklagt hatte der Kunde einer Sparkasse. Er hatte sein Fahrzeug auf deren Kundenparkplatz abgestellt. Dort rutschte er auf dem Weg zur Filiale auf einer ca. 50 Zentimeter großen und gut sichtbaren Eisfläche aus. Beim Sturz zog er sich eine schwere Sprunggelenksverletzung zu. Er war der Ansicht, der Kundenparkplatz sei nicht gut genug geräumt worden und verlangte Schadensersatz in Höhe von 2.640 Euro sowie Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro.

Das Landgericht Koblenz wies die Klage ab. Wie die Richter bestätigten, besteht grundsätzlich die Verpflichtung, einen Kundenparkplatz von Schnee und Eis zu befreien, so dass er möglichst gefahrlos benutzt werden kann. Das bedeutet aber nicht, dass der Kundenparkplatz komplett eis- und schneefrei sein muss. Ist er großflächig geräumt, darf dem Kunden zugemutet werden, vereinzelten vereisten oder nicht geräumten Stellen auszuweichen. Dies sei auch in diesem Fall möglich gewesen. Daher hätte der Beklagte keinen Pflichtverstoß begangen und der Kläger seinen Sturz selbst zu verantworten.

Auch das Oberlandesgericht bestätigte diese Auffassung. Wenn der Kundenparkplatz großflächig geräumt werde, sei der Versicherungspflicht genüge getan. (masi)