Urteil gegen Handy-Branding

Das Amtsgericht in Potsdam hat entschieden, dass T-Mobile den Preis für ein modifiziertes Mobiltelefon zurückerstatten muss.

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Das Amtsgericht in Potsdam (Aktenzeichen: 34 C 563/04) hat entschieden, dass T-Mobile den Preis für ein modifiziertes Mobiltelefon zurückerstatten muss. Der Grund waren nach Informationen der Stiftung Warentest umprogrammierte Tasten des mit einer PrePaid-Karte zu betreibenden Handys der Firma Siemens. Statt dass eine Steuertaste, wie in der Werbung zu sehen und im Handbuch zu lesen ist, die Funktion "Neue SMS" aufrief, stellte das Siemens A60 aus dem T-Punkt eine kostenpflichtige Verbindung ins Internet her. Diese Art von Umprogrammierung wird als "Branding" bezeichnet und konnte bei diesem Gerät nicht rückgängig gemacht werden.

Das Amtsgericht entschied, dass dem Kläger der volle Kaufpreis des Handys samt Guthabenkarte in Höhe von 79,95 Euro zu erstatten sei, da das Produkt einen Mangel aufweise. T-Mobile soll dem Käufer nach Angaben eines beteiligten Anwalts bereits einen Verrechnungsscheck zugeschickt haben. (jes)