Atze Schröder verliert Rechtsstreit gegen Wikimedia-Geschäftsführer [Update]

Der Komiker hatte in diesem Jahr Klage gegen Klempert eingereicht, da in der freien Online-Enzyklopädie Wikipedia in dem Artikel über die Kunstfigur Atze Schröder neben dem Künstlernamen auch der bürgerliche Name des Darstellers genannt wurde.

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Von
  • Jürgen Kuri

Im aufsehenerregenden Rechtsstreit zwischen dem TV-Comedian Atze Schröder und dem Geschäftsführer von Wikimedia Deutschland, Arne Klempert, um die Nennung des bürgerlichen Namens des Darstellers musste der Komiker eine Niederlage einstecken. Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg bürdete dem Prominenten die Kosten des Verfahrens auf. Nach der Auffassung des Gerichts hat er keinen Anspruch auf vollständige Anonymität. Um die Nennung des Namens ist aber noch mindestens ein Verfahren anhängig.

Der Komiker hatte in diesem Jahr Klage gegen Klempert eingereicht, da in der freien Online-Enzyklopädie Wikipedia in dem Artikel über die Kunstfigur Atze Schröder neben dem Künstlernamen auch der bürgerliche Name des Darstellers genannt wurde. Nachdem der Name aus dem Wikipedia-Artikel entfernt worden war, hatte der Komiker die Klage zurückgezogen, versuchte aber dennoch, die Kosten des Verfahrens Klempert aufzubürden.

In dem heise online vorliegendem Beschluss von vergangener Woche lehnen die Richter der Pressekammer nicht nur die Kostenentscheidung zu Ungusten Klemperts ab, sie gehen auch auf die Einzelheiten der Klage ein. Nach Überzeugung der Richter konnten die Anwälte des TV-Komikers keine überzeugenden Gründe vorbringen, seinen bürgerlichen Namen geheim zu halten. Der Kläger wende sich aus freien Stücken an die breite Öffentlichkeit und wecke damit auch öffentliches Interesse. Dass der Darsteller anonym zu bleiben wünsche, konnten die Richter zwar nachvollziehen – die Nennung des Namens alleine sehen sie aber nicht als Persönlichkeitsrechtsverletzung, die dieses öffentliche Interesse aufwiege.

In seinem privaten Weblog kommentiert Klempert den Beschluss erfreut: "Das entschädigt doch irgendwie für den ganzen Ärger." Klempert selbst war Ziel der Klage, da er irrtümlich als Inhaber der Domain wikipedia.de eingetragen war – die Domain ist im Besitz des Vereins Wikimedia Deutschland, der schon mehrere ähnliche Klagen abzuwehren hatte.

Klempert warnt vor voreiligen Schritten: Bezüglich der Namensnennung des Komikers gebe es noch keine Rechtssicherheit. Denn die Hamburger Richter widersprechen in ihrem aktuellen Beschluss einer Entscheidung des Landgerichts Berlin vom März dieses Jahres. Der TV-Komiker war damals gegen einen Zeitungsverlag vorgegangen, der in einem Artikel den bürgerlichen Namen des Komikers genannt hatte. Die Berliner Richter stellten die Anonymität des Proleten-Darstellers über das Öffentlichkeitsinteresse, das sie als bloße Neugier auffassten. Auch wenn keine weiteren privaten Umstände aus dem Leben des Klägers mitgeteilt worden seien, würde ihm mit der Nennung des Namens die Möglichkeit zur selbstgewählten Anonymität genommen. Das Berliner Landgericht erließ deshalb eine einstweilige Verfügung gegen den Verlag, der dagegen in Berufung ging. Eine Entscheidung wird in wenigen Wochen erwartet.

[Update]

Auf Anfrage von heise online zeigte sich der Anwalt des Comedians von dem Beschluss wenig beeindruckt: "Das Hamburger Landgericht hat den Fall lediglich einer summarischen Prüfung unterzogen." Der Beschluss sei kein Urteil in der Sache. In Berlin hingegen liege eine gültige Einstweilige Verfügung vor. In einem Hinweis an die Prozessparteien hat das Kammergericht erklärt, dass die Berufung gegen die Verfügung ohne Aussicht auf Erfolg sei. Dem Bremer Verlag bleibt daher nur der Gang ins Hauptsacheverfahren, wenn er weiter gegen das gerichtliche Verbot vorgehen will. (jk)