Gericht: Schüler dürfen Lehrer im Internet benoten

Nur Schmähkritiken, die die Lehrer diffamieren, sind nach einer ersten Bewertung des Kölner Landgerichts nicht zulässig, alles andere wird durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Persönliche Daten unterliegen aber dem Datenschutz.

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Von
  • dpa

In einer ersten Bewertung hat ein Kölner Gericht die Benotung von Lehrern durch Schüler im Internet als rechtens bezeichnet. Nur Schmähkritiken, die die Lehrer diffamieren, sind demnach nicht zulässig, alles andere wird durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. In dem konkreten Fall ging es am Mittwoch vor dem Kölner Landgericht um eine Gymnasiallehrerin vom Niederrhein, die von ihren Schülern auf der Website www.spickmich.de benotet worden war. Zu den Kategorien gehören dort unter anderem "sexy", "cool und witzig" und "menschlich".

Die Lehrerin hatte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung erwirkt. Sie fühlte sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt und hielt Datenschutzbestimmungen für missachtet. Das Gericht sah dies zunächst auch so und erließ deshalb die einstweilige Verfügung. Dagegen legten die Betreiber der Website, drei Kölner Studenten, Widerspruch ein. In der ersten mündlichen Verhandlung am Mittwoch kündigten die Richter nun die Aufhebung der einstweiligen Verfügung an. Sie begründeten dies damit, dass persönliche Angaben der Lehrerin zuvor bereits auf der Homepage der Schule veröffentlicht worden seien, offenbar mit ihrem Einverständnis. Dies ändere die Rechtslage.

Außerdem gehe es in dem konkreten Fall nicht um eine Schmähung, sondern um eine reine Meinungsäußerung. "Im Bereich der Berufausübung muss man sich öffentlicher Kritik stellen", sagte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske. Der Beschluss, die einstweilige Verfügung aufzuheben, soll am 11. Juli verkündet werden. (dpa) / (jk)