Aigner kritisiert neue Datenschutzregeln bei Google

Die von Google am Donnerstag in Kraft gesetzte Datenschutzerklärung veranlasst Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner zu scharfer Kritik.

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Von
  • dpa

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hat die neuen Datenschutzbestimmungen des Internet-Riesen Google scharf kritisiert. "Mit der Zusammenlegung der Daten hat das Unternehmen eine Kehrtwende vollzogen und alle Bedenken europäischer und US-amerikanischer Datenschützer ignoriert", sagte Aigner der Deutschen Presse-Agentur. "So verspielt man Vertrauen." Es bleibe völlig unklar, welche Informationen aus welchen Diensten zu welchem Zweck miteinander verquickt würden. Google müsse mit den europäischen Datenschützern zusammenarbeiten und volle Transparenz herstellen.

Der US-Konzern hat trotz massiver Proteste am Donnerstag weltweit eine neue Datenschutzerklärung in Kraft gesetzt. Damit werden die Richtlinien für mehr als 60 Dienste vereinheitlicht. Zudem sollen Nutzerdaten aller Produkte gesammelt ausgewertet werden. Google hatte erklärt, mit der Datenzusammenführung die Nutzung "unkomplizierter und intuitiver" machen zu wollen, etwa über bessere personalisierte Suchen. Zudem könne man so passendere Werbung anzeigen.

Aigner kritisierte: "Die Lippenbekenntnisse und Kampagnen von Google zum Datenschutz sind nichts wert, wenn Google den Nutzern nicht einmal die Möglichkeit lässt, der Zusammenfassung der Daten zu widersprechen." Dies sei von einem Weltunternehmen zu erwarten. Wahlfreiheit für Nutzer sehe anders aus, als nur zustimmen zu können oder eben andere Dienste zu verwenden.

[Update: Verbraucherschützer mahnten Google bereits wegen der neuen Datenschutz-Bestimmungen ab, wie der Spiegel berichtet. Viele Klauseln seien zu unbestimmt formuliert und benachteiligten die Verbraucher, kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). "Außerdem ist der neue Text gespickt von Begriffen wie 'möglicherweise', 'gegebenenfalls‘ oder ‘unter Umständen‘", sagte VZBV-Chef Gerd Billen. "Der Verbraucher weiß am Ende nicht, wozu genau er seine Zustimmung erteilt und wozu nicht." Nach Auffassung der Verbraucherschützer fehlt damit die Voraussetzung für eine rechtskonforme Datenschutzerklärung. Google habe nun bis zum 23. März Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.] (bb)