Erste Hilfe bei Abmahnungen

Wer zum ersten Mal abgemahnt wird, steht dem Problem meist hilflos gegenüber. Was man in dieser Situation tatsächlich tun sollte und was besser nicht, verrät ein kostenloses E-Book.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Laut Statistik bekommt jeder Online-Händler pro Jahr durchschnittlich 1,4 wettbewerbs- oder markenrechtliche Abmahnungen. Das war schon mal deutlich schlimmer: Im Vergleich zu 2007 bedeuten die Zahlen der Studie "Abmahnungen im Online-Handel" einen Rückgang von 33 Prozent. Für die Betroffenen ist das aber nur ein schwacher Trost. Schließlich stehen sie der Abmahnung in der Regel eher hilflos gegenüber.

Durchaus hilfreich ist in solchen Fällen das kostenlose E-Book "Abgemahnt? Die erste-Hilfe-Taschenfibel". Es ist seit 23. Februar in einer aktualisierten Version erhältlich und wurde vom Autor Thomas Seifried, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz, auf den neuesten Stand der Rechtsprechung gebraucht. Dabei wurden zahlreiche Entscheidungen aus 2011 und erste Urteile aus dem aktuellen Jahr berücksichtigt.

Beantwortet werden die wichtigsten Fragen, die sich ein Abgemahnter stellt und stellen muss: Muss ich reagieren? Muss ich die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben? Kann ich sie vielleicht abändern? Muss ich die verlangten Gebühren bezahlen? Wie detailliert muss ich die aufgeführten Fragen beantworten? Ist die Abmahnung vielleicht rechtsmissbräuchlich? Wie kann ich mich dagegen wehren?

Besonders wichtig ist die Erläuterung zum Umgang mit Unterlassungserklärungen, die oft leichtsinnig und schnell unterschrieben werden, weil sich viele Betroffene über die dazugehörigen Konsequenzen nicht im Klaren sind. Im Anhang sind auch Beispiele von Unterlassungserklärungen im Marken- und im Wettbewerbsrecht aufgeführt. Auch das Thema Kosten in Zusammenhang mit einer Abmahnung wird in der Neuauflage ausführlich erläutert.

Das E-Book kann ab sofort kostenlos heruntergeladen werden. Weitere kostenlose E-Books zum Thema Werberecht und Designrecht bietet die Kanzlei auf der Seite ebenfalls zum kostenlosen Download an. (masi)