EU-Verbraucherschützer intervenieren gegen Googles DoubleClick-Deal

Konsumentenvertretungen haben bei der EU-Kommission unter anderem wegen Datenschutzbedenken Beschwerde gegen die Übernahme des Werbevermarkters DoubleClick durch den Suchmaschinenprimus eingelegt.

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Europäische Konsumentenvertretungen haben bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die Übernahme des Werbevermarkters DoubleClick durch Google eingelegt. Der Suchmaschinenprimus würde mit dem Deal "das Online-Werbegeschäft monopolisieren, dadurch den Wettbewerb behindern und Bedenken über die Kontrolle der Verbraucherdaten auslösen", heißt es in einem heise online vorliegenden gemeinsamen Schreiben der EU-Dachgesellschaft BEUC mit dem deutschen Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und vergleichbaren Landesvereinigungen an Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Die zuständigen Aufsichtsbehörden in der EU sollten daher die Interessen der Nutzer bei ihrer Prüfung des Zusammenschlusses unbedingt im Auge behalten.

Konkret fürchten die Verbraucherschützer, dass Google seine Vorherrschaft bei der Stichwortsuche mit DoubleClicks Führung beim Anzeigen von Online-Bannern sowie der Dominanz der Suche nach Videos der ebenfalls zum wachsenden Google-Imperium gehörenden Plattform YouTube verknüpfe. Damit würde der Suchmaschinenbetreiber den Gesamtmarkt für Internetwerbung klar beherrschen. Dies könnte sich über die Kanalisierung der damit verbundenen Geldflüsse auch auf die Verfügbarkeit und Mannigfaltigkeit von Online-Inhalten auswirken.

Verbraucher könnten es zudem mit der Absegnung des milliardenschweren Kaufs durch die Kartellwächter kaum noch vermeiden, mit Webseiten in Berührung zu kommen, auf denen Werbung von Google oder DoubleClick präsentiert wird. Ein einzelner Konzern wäre damit in der Lage, "enorme Massen persönlicher Informationen über die Nutzer zu erhalten und auszuwerten". So könne die gemeinsame Unternehmung etwa personenbezogene Profile über Suchaktivitäten, die Anwendung von Webdiensten und -applikationen sowie die reinen Besuche von Sites hinweg erstellen. Beide Firmen hätten ausgereifte Technologien zum Verfolgen von Nutzerspuren im Netz und fürs Data Mining im Einsatz. Beide würden schon heute Informationen über die Surfer anhand verschiedener, nur scheinbar nicht verknüpfter Online-Aktivitäten wie E-Mailen und Chatten, Bezahlen oder Videotauschen sammeln. Mit der Übernahme könnte Google so zwei schon bestehende, komplementäre Datenbanken ohne Zustimmung der Betroffenen zusammenfügen und die Art und Weise zur Verfolgung von Nutzern noch verfeinern.

Die Verbraucherschützer ängstigt zudem, dass die Akquisition die Anreize für Google, auch bei nicht mit einem konkreten Preis zu belegenden Dienstleistungen wie dem Datenschutz konkurrenzfähig zu bleiben, weiter schwächen dürfte. Dem Nutzer könnte es zugleich immer schwerer fallen, seine Zustimmung zum Sammeln und Auswerten bestimmter Teile seiner persönlichen Informationen zu verweigern oder sich zumindest eine Kontrolle darüber auszubedingen. Abschließend verweisen die Briefschreiber noch darauf, dass US-Bürgerrechtsvereinigungen bereits ähnliche Bedenken bei der US-Handelsaufsicht Federal Trade Commission (FTC) vorgebracht haben. Google selbst erklärte dagegen schon kurz nach Bekanntgabe der Übernahmepläne, dass man damit keine Datenschutzprobleme verbunden sieht. (Stefan Krempl) / (pmz)