Bedrohungstriade mit eingebauter Rechtsstaatserosion

Auf einem Polizeikongress, der sich als europäischer Leitkongress für Sicherheit und Terrorismusbekämpfung versteht, gehören kritische Fragen nach dem Sinn polizeilicher Maßnahmen wie der Online-Durchsuchung eigentlich nicht zur Tagesordnung.

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Von
  • Detlef Borchers

Auf einem Polizeikongress, der sich nach eigener Einschätzung als europäischer Leitkongress für Sicherheit und Terrorismusbekämpfung versteht, gehören kritische Fragen nach dem Sinn polizeilicher Maßnahmen nicht zur Tagesordnung. Dennoch gab es solche Fragen auch auf dem 10. europäischen Polizeikongress, der in Berlin zu Ende gegangen ist.

Eher unfreiwillig stellte sie der ehemalige Europol-Mitarbeiter Uwe Kranz, der heute als Terrorismus-Consultant Regierungen berät. Kranz beschäftigte sich auf dem Kongress mit dem Konzept der Bedrohungstriade, jenem Dreieck aus organisierter Kriminalität, Terrorismus und staatlicher Reaktion auf beide Bedrohungen. Im Sinne eines handlungsfähigen Staates erklärte Kranz "Rechtsstaatserosion" für eine bedauerliche, doch unvermeidliche Begleiterscheinung.

Aus der Perspektive der US-amerikanischen "Homeland Security" fanden die Thesen von Kranz ein Echo im Vortrag von John Clarke, der am Marshall Center in Garmisch-Partenkirchen lehrt. Clarke verglich die europäische "Homeland Security" mit der amerikanischen, die in den USA zu einem Monster-Ministerium geführt hat. Als Grund machte Clarke die Tatsache verantwortlich, dass die USA im Kalten Krieg anders als Europa niemals territorial bedroht waren und keine organische Homeland Security entwickeln mussten, wie sie in Europa entstand und sich im Kampf gegen den politischen Terrorismus (ETA, RAF, IRA) bewährte. Für den Einsatz gegen den neuen Terrorismus müssten Bürgerrechte zurückstehen und das Militär erweiterte Befugnisse bekommen, im Inland zu operieren. Die Hauptaufgabe des Militärs, externe Aggressoren zu bekämpfen, sei nicht länger der Schwerpunkt nationaler Verteidigung, erklärte Clarke.

Unter den Fachleuten bewegte sich die von BKA-Chef angestoßene Debatte, wie der Terror bekämpft werden kann, im Zirkelschluss. In seiner Rede hatte Ziercke heftige Kritik am Verfassungsgericht geübt. Es habe mit seiner Entscheidung zum "Kernbereich privater Lebensführung" die Wohnraumüberwachung von Verdächtigen praktisch wertlos gemacht. Wie eine juristisch wasserdichte Online-Durchsuchung von Computersystemen aussehen kann, die nicht diesen Kernbereich angreift, wurde von den Fachleuten erörtert. Einem Dateinamen ist es nicht ohne Weiteres anzusehen, ob es sich um einen (privaten) Liebesbrief oder eine (zugriffsberechtigte) Verabredung zu einem Anschlag handelt. Daher sehen die Strafverfolger die Gefahr, dass aus diesem Grunde auch ein neu verabschiedetes Gesetz zur Online-Durchsuchung von den Gerichten beschnitten wird.

In ihrer Reaktion auf Zierckes Kritik drehte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries den Argumentationsstrang noch ein Stück weiter. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung fragte die Juristin: "Wenn man die heimliche Durchsuchung von Computern zulassen soll, warum dann nicht auch die heimliche Durchsuchung von Schubläden?" Im Gegensatz zu den Polizeifachleuten betonte Zypries noch einmal, dass sie keinen Zwang sieht, in aller Eile ein neues Gesetz verabschieden zu müssen.

Ihre Kritik an die auf dem Polizeikongress so vehement geforderten Online-Durchsuchung erneuerten zwischenzeitlich auch die Oppositionsparteien FDP, die Grünen und die Linke. Die FDP-Politikerin Gisela Piltz meinte, es dürften nicht immer neue Ermächtigungsgrundlagen hinzukommen, ohne dass die bisherigen Eingriffen in die Bürgerrechte überprüft würden. Claudia Roth warnte für die Grünen vor weiteren Eingriffen in eine immer weniger geschützte Privatsphäre und bezeichnete die Online-Durchsuchung als einen "gefährlich falschen Holzweg". Für die Linke erklärte Petra Pau, dass die Durchsuchungen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien.

Erstmals äußerte sich auch der Deutsche Anwaltsverein zur Frage der Online-Durchsuchung. Heide Sandkuhl, die Vorsitzende des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht, betonte in einer Stellungnahme: "Staats-Hacking darf nicht legitimiert werden." Als Bürgerinitiative gegen die drohende Rechtserosion meldete sich die auch von Heise-Lesern mitgetragene Website Grundgesetzkonform mit einem Offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel zu Wort. Der Brief erinnert daran, dass auch Politiker Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes akzeptieren sollten.

Ob der Einsatz immer neuer Techniken hilft, konnte auch der 10. europäische Polizeikongress nicht beantworten. Am Rande des Kongresses bestätigte der BKA-Vizepräsident Jürgen Stock gegenüber heise online, dass das Projekt Foto-Fahndung im Mainzer Hauptbahnhof abgeschlossen wurde und derzeit die wissenschaftlichen Auswertungen zur automatischen Gesichtserkennung laufen. "Wir haben das Projekt in aller Öffentlichkeit kommuniziert und werden die Ergebnisse des Projektes auch öffentlich bekannt geben", versprach Stock.

Zum 10. europäischen Polizeikongress siehe auch:

(Detlef Borchers) / (jk)