Kino.to-Drahtzieher angeklagt

Der Prozess gegen den Mann, der von 2009 bis Mitte 2011 mehr als 1,1 Millionen illegale Kopien von Filmen und anderen Medien zugänglich gemacht haben soll, beginnt am 20. März

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Von
  • dpa

Das Landgericht Leipzig hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen einen Drahtzieher des illegalen Filmportals Kino.to zugelassen. Der Prozess gegen den Mann beginnt am 20. März, teilte das Landgericht am Freitag mit. Geplant sind vorerst noch vier weitere Verhandlungstage. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, zusammen mit anderen Beteiligten massenhaft das Urheberrecht gebrochen zu haben.

Er soll von 2009 bis Mitte 2011 in mehr als 1,1 Millionen unerlaubte Kopien urheberrechtlich geschützter Filme, Dokumentationen und Fernsehserien im Internet zugänglich gemacht haben. Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft. Bei einer Verurteilung sieht das Gesetz laut Gericht bis zu fünf Jahre Haft vor. Über die Zulassung einer weiteren Anklage gegen einen der Kino.to-Betreiber wurde noch nicht entschieden.

Ende vergangenen Jahres waren vor dem Amtsgericht Leipzig bereits mehrere Mittäter zu Haftstrafen verurteilt worden. Insgesamt gibt es in dem Fall laut Generalstaatsanwaltschaft mehr als 20 Beschuldigte. (anw)