Frankreich: Alkoholtestgerät im Auto wird Pflicht

In jedem Kraftfahrzeug in Frankreich muss ab dem 1. Juli 2012 ein Alkoholtestgerät mitgeführt werden. Diese Vorschrift gilt auch für Touristen

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Von
  • Martin Franz

In jedem Kraftfahrzeug in Frankreich muss ab dem 1. Juli 2012 ein Alkoholtestgerät mitgeführt werden. Wie der Automobil-Club Verkehr (ACV) mitteilt, gilt diese Vorschrift auch für Touristen. Nach einer Eingewöhnungsphase bis zum 31. Oktober 2012 werde bei Zuwiderhandlung eine Verwarngebühr von 11 Euro fällig. Der Einweg-Alkoholtest kostet rund 1,50 Euro und soll in Apotheken, Diskotheken und Tankstellen erhältlich sein. Mit der Regelung wolle die französische Regierung die steigende Zahl an Alkoholunfällen reduzieren. (dpa) (mfz)