Spotifys Deutschlandstart mit Hindernissen

Der Musikstreaming-Dienst ist in Deutschland offenbar online gegangen, ohne sich zuvor mit der Verwertungsgesellschaft GEMA geeinigt zu haben. Derweil kritisieren Datenschützer, dass Spotify einen Facebook-Account für die Anmeldung voraussetzt.

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Von
  • Holger Bleich

Am gestrigen Dienstag startete der Musikstreaming-Dienst Spotify in Deutschland. Offene Lizenzfragen hatten die Einführung des Angebots lange verzögert. "Es gab erhebliche Hürden für den Eintritt auf den deutschen Markt", hatte Firmengründer Daniel Ek erklärt und damit suggeriert, dass diese Hürden nun überwunden sind.

Dass dem nicht so ist, teilte GEMA-Chef Harald Heker im Rahmen der Jahrespressekonferenz der Verwertungsgesellschaft mit. Es gebe bislang noch gar keine Einigung mit dem schwedischen Unternehmen Spotify: "Wir hoffen, diese möglichst bald zu finden", so Heker laut dpa. Für den 26. März sei eine letzte Verhandlungsrunde geplant. "Ich bin durchaus optimistisch, dass wir hier zusammenkommen."

Unklar ist nun, auf welcher Basis Spotify zurzeit die von der GEMA vertretenen und auf Spotify gelisteten Künstler vergütet. Auf Nachfrage von heise online versicherte das Unternehmen lediglich, man biete seinen Musik-Service auch in Deutschland auf vollkommen legaler Grundlage an: "Aufgrund unserer Vereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften und Rechteinhabern honorieren wir Musiker und Komponisten hierzulande, so wie wir es auch in allen anderen Märkten tun. Mit der GEMA verhandeln wir weiterhin über eine langfristige Übereinkunft."

Unbill droht Spotify derweil von den deutschen Datenschutzbeauftragten. Sie reiben sich daran, dass die Anmeldung bei dem Streaming-Service ausschließlich mit einem Facebook-Login möglich ist. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erklärte im Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung: "Das Telemediengesetz verpflichtet die Internetdiensteanbieter, eine anonyme oder pseudonyme Nutzung des Dienstes anzubieten. Ein solches Recht wird aber nicht gewährt, wenn sich der User vorher bei Facebook registrieren lassen muss." Schließlich fordere Facebook seine User auf, ihren vollständigen Namen anzugeben, und schließe eine pseudonyme Nutzung damit aus.

Alexander Dix, Berliner Beauftragter für den Datenschutz, hält das Spotify-Gebaren gar für rechtswidrig. Im Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung warnte er vor der Nutzung des Dienstes: "Da Facebook sich nicht an deutsches Datenschutzrecht hält, wie das Landgericht Berlin gerade bestätigt hat, kann man von der Nutzung des Dienstes Spotify nur abraten."

Dass sich die Datenschützer nun gerade zu Spotify kritisch äußern, ist vermutlich dem großen Medienecho geschuldet, das der Deutschlandstart ausgelöst hatte. Die verbindliche Verknüpfung mit einem Facebook-Account ist zumindest keineswegs neu. So können sich beispielsweise auch Nutzer des Streaming-Dienstes Deezer Nutzer dort nur mit einem Facebook-Konto anmelden. Deezer bietet seinen Service in Deutschland bereits seit Dezember 2011 an. (hob)