Gespräche über freiwillige Two-Strikes-Regelung gescheitert

Beim "Wirtschaftsdialog" im Bundeswirtschaftsministerium haben sich Inhalteanbieter und Provider nicht auf eine freiwillige Regelung zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet einigen können.

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Die Verhandlungen über eine freiwillige Einführung eines Warnhinweismodells bei mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen im Internet sind am Widerstand der deutschen Provider gescheitert. Vertreter der Inhalteanbieter und der Providerbranche waren am Donnerstag im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in Berlin erneut zum sogenannten "Wirtschaftsdialog" zusammengekommen, um über eine mögliche freiwillige Lösung für ein deutsches "Two-Strikes"-Modell zu beraten.

"Es hat keine Einigung auf die Einführung eines Warnhinweismodells gegeben", sagte ein Sprecher des Providers 1&1 gegenüber heise online. "Kooperationsmodelle zur Etablierung von Warnhinweisverfahren und die damit verbundenen Überwachung von Internetnutzern sind damit endgültig vom Tisch", bekräftigte Oliver Süme, stellvertretender Vorstandschef des Providerverbands eco, der sich "zufrieden" mit dem Ausgang des heutigen Gesprächs zeigte: "Warnhinweisverfahren sind in Deutschland datenschutzrechtlich und verfassungsrechtlich zweifelsfrei unzulässig."

Damit rückt eine mögliche politische Lösung wieder in den Fokus. Die Rechteinhaber sehen jetzt den Gesetzgeber am Zug, wie etwa ein Sprecher des Bundesverbands Musikindustrie auf Anfrage bestätigt. Doch ob und wann sich das BMWi, das sich eine Regelung wünscht, und das von der in solchen Fragen skeptischen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geleitete Justizministerium auf ein mögliches Gesetz einigen können, steht derzeit noch in den Sternen – zumal sich in allen politischen Lagern Widerstand gegen den "Two-Strike"-Ansatz regt.

Die Gespräche sollen fortgesetzt werden – darüber waren sich die Beteiligten nach Angaben des BMWi einig. Dabei solle es um zehn vorgeschlagene Maßnahmen gehen, etwa "eine breit angelegte Aufklärungskampagne" und verstärkte Bemühungen, zusammen mit der Werbewirtschaft illegalen Seiten die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen. Durch eine verbesserte Ermittlungsarbeit und internationale Rechtsdurchsetzung solle zudem besser gegen organisierte Kriminelle vorgegangen werden. Alle Beteiligten seien sich darüber hinaus einig, dass "in erster Linie der Anbieter illegaler Inhalte und nicht der Nutzer im Fokus steht".

Die Provider hatten sich stets vehement gegen Versuche der Rechteinhaber gewehrt, den Zugangsanbietern mehr Verantwortung bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Netz aufzubürden. "Wir lehnen das 'Two-Strikes-Modell' ab, da dies eine Privatisierung der Rechtsverfolgung im Urheberrecht sowie eine Aufweichung der neutralen Rolle der Provider, wie sie in E-Commerce-Richtlinie und Telemediengesetz niedergelegt ist, zur Folge hätte", heißt es bei 1&1.

Vertreter der beiden Branchen waren Ende 2008 zum ersten "Wirtschaftsdialog zur Bekämpfung der Internetpiraterie" im Bundeswirtschaftsministerium zusammengekommen, das damals noch von Minister Michael Glos (CSU) geleitet wurde. Bei den auch unter Glos' Nachfolgern weitergeführten Gesprächen war schnell klar geworden, dass es keine Chance für die von der Content-Lobby zunächst gewünschte "Three-Strikes"-Regelung nach französischem Vorbild gibt, bei der Wiederholungstätern auch Anschlusssperren drohen.

Die Provider sind nun auch nicht bereit, eine abgespeckte Regelung zu akzeptieren, bei der sie ihre Kunden zunächst nur verwarnen. "Die Rechteinhaber können bereits nach geltender Rechtslage selbständig Warnhinweise versenden", erläuterte Süme im Hinblick auf den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch, mit dem Inhalteanbieter im Falle eines Verstoßes die Identität eines Internetnutzers ermitteln können. Nur ist das im Einzelfall aufwändig – und so ist aus Verhandlungskreisen mitunter auch zu hören, dass diese Lösung den Rechteinhabern schlicht zu teuer ist.

Im Vorfeld der Verhandlungsrunde am Donnerstag hatten sich verschiedene Vertreter der Netzlobby beschwert, dass sie als Vertreter der "Endnutzer" und weitere Repräsentanten der Zivilgesellschaft nicht zu den Gesprächen eingeladen wurden. Markus Beckedahl von der Digitalen Gesellschaft monierte den "geschlossenen Zirkel" und der AK Zensur kritisierte "Geheimverhandlungen à la ACTA". Dabei waren Vertreter des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Angaben des BMWi zugegen. (vbr)