ACTA kommt vor den Petitionsausschuss

Für die Petiton an den Bundestag, die Ratifizierung des Anti-Piraterieabkommens ACTA auszusetzen, hat das Quorum von 50.000 Mitunterzeichnern überschritten.

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Die E-Petition des Unternehmers Herbert Bredthauer an den Bundestag, die Ratifizierung des Anti-Piraterieabkommens ACTA auszusetzen, hat knapp 56.000 Mitunterzeichner gefunden. Da innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Personen mit unterschrieben haben, muss sich der Petitionsausschuss des Bundestags mit dem Thema befassen. Der Petent wird dazu eingeladen. Gegenüber dem Magazin der Süddeutschen Zeitung jetzt.de sagte Bredthauer, mit einer derartigen Resonanz habe er nicht gerechnet. Auf die Idee der Petition gebracht habe ihn sein 15-jähriger Sohn.

Mit dem Handelsabkommen ACTA soll international auf gemeinsamer Basis gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen vorgegangen werden. In der E-Petition wird kritisiert, dass die Öffentlichkeit über die tatsächlichen Inhalte und die damit verbundenen Folgen nicht informiert werde. Die bisher bekannten Inhalte seien teilweise so "schwammig" formuliert, "dass Rechtssicherheit für den deutschen Bürger verloren geht".

Mit den aktuellen Formulierungen des Vertragswerks werde die Informationsfreiheit im Internet beschnitten, heißt es weiter in der Petition. Das "seit langem reformbedürftige Urheberrecht" werde festgeschrieben, statt es an die gewandelte Medienlandschaft anzupassen. Auch werde das "geistige Eigentum" in eine herausgehobene Stellung gebracht, der Einsatz von Generika-Medikamenten in Entwicklungsländern erschwert oder unmöglich gemacht.

Regierungssprecher Steffen Seibert hat unterdessen via Twitter bekannt gegeben, dass die Bundesregierung zu ihrem Kabinettsbeschluss zu ACTA steht. Allerdings werde sie das Gutachten des Europäischen Gerichtshofes abwarten, dem die EU-Kommission das Vertragswerk vorgelegt hat. Die Regierung hatte zuvor beteuert, die ACTA-Verhandlungen lediglich beobachtet zu haben. Alle entscheidenden Dokumente zu ACTA seien offengelegt.

Weitere Informationen finden Sie auf der ACTA-Themenseite auf heise online. (anw)