Softwarebilliger.de: Wir verkaufen keine Fälschungen!

Nachdem Microsoft in einer Pressemitteilung von dem Kauf von vermeintlich gefälschter Software bei Softwarebilliger.de gewarnt hatte, wehrt sich der Händler nun gegen die Vorwürfe.

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Von
  • Georg Schnurer

In einer Pressemeldung vom 13. März hatte Microsoft unter Bezug auf eine Beschlagnahmungsaktion des Landeskriminalamts Berlin behauptet, dass über den Webshop "Softwarebilliger.de" gefälschte Datenträger mit Microsoft-Betriebssystemen vertrieben würden. Nun stellt der Betreiber des Webauftritts, die TYR Holding GmbH klar, dass von Softwarebilliger.de keine gefälschten Programme oder Datenträger verkauft würden. "Als seriöser Händler von gebrauchter Software halten wir uns selbstverständlich an die geltenden Gesetze", betonte Elmar Ewaldt, Geschäftsführer der TYR Holding GmbH in einen Gespräch mit heise online. Man werde sich deshalb mit allen Mitteln gegen die aus seiner Sicht haltlosen Vorwürfe von Microsoft zur Wehr setzen.

Solche Recovery-Medien lies Microsoft laut Softwarebilliger.de von der Staatsanwaltschaft Berlin beschlagnahmen.

Nach Akteneinsicht und Rücksprache mit den Behörden stehe für das Unternehmen fest, dass bei der von Microsoft angezettelten Durchsuchungsaktion wahllos Originalsoftware auf sogenannten Recovery-CDs beschlagnahmt worden seien. Der Wiederverkauf von OEM-Datenträgern, die frei auf jedem beliebigen PC installierbar sind, sei jedoch durch das BGH-Urteil (Az.:I ZR 244/97) vom 6. Juli 2000 ausdrücklich für zulässig erklärt worden. Zudem lagerten die beschlagnahmten Datenträger nach wie vor bei den Behörden. Bislang gebe es deshalb auch noch keine rechtskräftige Identifizierung als "Fälschungen", betonte Ewaldt.

Mit der aus Sicht von Softwarebilliger.de unfairen Kampagne wolle Microsoft lediglich die Käufer von Gebrauchtsoftware verunsichern und so das erfolgreiche Geschäftsmodell des Händlers ruinieren, sagte Elmar Ewald. Ein Händler ohne Ware könne schließlich nicht mehr wirtschaftlich agieren.

Wie Dr. Swantje Richters, Justiziarin Microsoft Deutschland, inzwischen über den Presse-Blog des Unternehmens offiziell verlauten ließ, halte Microsoft die "Behauptung von TYR Holding", der Software-Konzern wolle lediglich den Handel mit gebrauchten Original-Datenträgern unterbinden, für "nachweislich falsch" und habe deshalb beim Landgericht Frankfurt beantragt, dass "gegen die TYR Holding ein empfindliches Ordnungsgeld verhängt wird, weil sie das gerichtliche Verbot (Red.: bezüglich des Vertriebs gefälschter Windows-Datenträger) ignoriert." Darüber hinaus habe Microsoft außerdem Klage gegen die TYR Holding GmbH und ihren Geschäftsführer erhoben.

Richters zeigte sich zuversichtlich, dass es in der Folge zu einer Verurteilung komme, denn schließlich könne Microsoft selbst am besten beurteilen, "ob ein Datenträger nun von einem autorisierten Presswerk hergestellt wurde oder von einem Presswerk, dass keine Produktionslizenz hat." Im Übrigen sei der aktuelle Streitfall über "Fälschungen" beziehungsweise "Piraterieware" nicht zu verwechseln mit einer anderen Auseinandersetzung zwischen Microsoft und einem Händler, bei der es um OEM-Recovery-CDs ging. Hier hatte der Bundesgerichtshof im Oktober vergangenen Jahres zu Gunsten von Microsoft entschieden, dass der Verkauf von Windows-Bundles aus OEM-Recovery-CDs und fremden Echtheitszertifikaten die Markenrechte des Software-Konzerns verletze.

[2. Update: Die Durchsuchung der Geschäftsräume des Vorläufers von Softwarebilliger.de und die Beschlagnahme von Datenträgern im August 2011 wurde vom Landgericht Berlin für rechtswidrig erklärt.] (gs)