MP3flat.com ist offline

Die GEMA hatte dem Provider Host Europe mit rechtlichen Schritten gedroht, falls der Radio-Recorder-Dienst weiter gehostet wird. Seit heute ist MP3flat.com nicht mehr erreichbar.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der Radio-Recorder-Dienst MP3flat.com ist nicht mehr erreichbar. Nach Angaben von Rechtsanwalt Christian Solmecke, der Mp3flat Ltd. vertritt, erfolgte die Abschaltung des Dienstes, über den Musikfreunde Radioprogramme mitschneiden lassen und die Mitschnitte dann innerhalb einer bestimmten Frist auch auf den eigenen Rechner herunterladen konnten, am heutigen Mittwoch durch den Provider Host Europe. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) habe dem Provider mit rechtlichen Schritten gedroht, falls der Dienst weiter gehostet wird, erklärte Solmecke gegenüber heise online.

Zuvor hatte die GEMA beim Landgericht Köln eine weitere einstweilige Verfügung gegen MP3flat.com erwirkt, in der den Betreibern unter Androhung einer Ordnungsstrafe von bis zu 250.000 Euro verboten wird, insgesamt zehn Musikwerke (darunter Titel von Udo Jürgens, Modern Talking, Tokio Hotel, Rosenstolz und Silbermond) ohne Zustimmung der GEMA zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen. Eine ähnliche einstweilige Verfügung war MP3flat.com bereits Anfang des Monats zugestellt worden. Die GEMA sieht in dem Angebot eine Verletzung der Urheberrechte der von ihr vertretenen Komponisten, Textdichter und Musikverleger.

MP3flat.com argumentiert hingegen damit, dass das Angebot vom Recht auf Privatkopie gemäß § 53 Urheberrechtsgesetz (UrhG) gedeckt sei. Auch wenn man dem Nutzer Technik und Festplattenplatz zur Verfügung stelle, handele sich doch um ganz private Radiomitschnitte, die jeweils einem einzelnen Nutzer zugeordnet würden. Einzelne Aufnahmen könnten nur individuell mittels Usernamen und Passwort abgerufen werden. Zudem seien die Aufnahmen und der Download der mitgeschnittenen Radioprogramme inzwischen kostenlos.

"Wir haben für unsere Mandantin auch Verhandlungen mit der GEMA über eine Lizenzierung geführt", sagt Anwalt Solmecke. "Der Dienst hätte für die GEMA also auch eine Einnahmequelle werden können." Um so bedauerlicher sei die jetzt erfolgte Abschaltung. Wie es mit dem Dienst weiter geht, soll nach einem Urteil des LG Köln am 28. Februar entschieden werden. Geklagt hatte hier die Musikindustrie. Solmecke kann sich vorstellen, dass der Dienst bereits Anfang März in neuer Form wieder online geht und es "zu einer Verlagerung mehr auf die Rechner des Einzelnen" kommt. (pmz)