0180 auf dem Prüfstand

Die Bundesnetzagentur überprüft derzeit die Regeln für die Abrechnung von 0180-Rufnummern und schlägt alternative Abrechnungsmodelle vor.

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Von
  • Urs Mansmann

Die Bundesnetzagentur stellt in ihrem jüngsten Amtsblatt offiziell fest, dass die Zuteilungsregeln für so genannte Shared-Cost-Dienste, also 0180-Rufnummern, nicht beachtet werden. Entgegen den Zuteilungsregeln würden seit einiger Zeit zunehmend "Werbekostenzuschüsse" an die Angerufenen ausgezahlt. Der am 24. Februar in Kraft getretene § 67, Abs. 2 TKG gibt der Bundesnetzagentur das Recht, die Entgelte zu überprüfen und festzulegen, wovon sie nunmehr Gebrauch machen will.

Die für den Verbraucher teuren 0180-Rufnummern erfreuen sich steigender Beliebtheit bei den Unternehmen. So wurde bei der Bundesnetzagentur bereits beantragt, zusätzliche Rufnummernbereiche zuzuweisen, um zusätzliche Tarife zu ermöglichen, etwa das Offline-Billing, bei dem der Angerufene den Preis flexibel festlegen kann. Die Möglichkeit zum Offline-Billing zu beliebigen Tarifen besteht indes bereits bei den 0900-Rufnummern, die aber bei den Anbietern ob der exzessiven Werbung für Erotik-Hotlines mit genau diesen Rufnummern nicht besonders beliebt sind.

Am häufigsten findet sich derzeit die Shared-Cost-Variante mit der Vorwahl 01805, die mit 14 Cent pro Minute aus dem Festnetz sämtliche Kosten auf den Anrufer abwälzt. Deutlich seltener verwendet werden 01803 für 9 Cent und 01801 für 3,9 Cent pro Minute, bei denen der Angerufene nach ursprünglicher Planung einen Teil der Kosten übernehmen sollte. Nur vereinzelt eingesetzt werden die Vorwahlen 01802 und 01804, die beim Anrufer einen Fixpreis von 6 beziehungsweise 20 Cent pro Anruf kosten, unabhängig von dessen Länge. Generell deutlich teurer sind Anrufe vom Handy, die Mobilfunkbetreiber berechnen dabei bis zu 70 Cent pro Minute.

Für die Kunden besonders ärgerlich ist, dass Anrufe zu 0180-Rufnummern nicht in Telefonie-Flatrates enthalten sind und zusätzlich bezahlt werden müssen. Außerdem sind Zeiten in der Warteschleife fast immer gebührenpflichtig. Der Kreis der 0180-Nutzer weitet sich obendrein ständig aus: Patienten in Krankenhäusern etwa sind, meist bei gleichzeitigem Handy-Verbot, immer häufiger nur noch über 01805-Rufnummern erreichbar, was einer vom Anrufer zu entrichtenden Zusatzgebühr für die Nutzung der Telefonanlage gleichkommt.

Die Bundesnetzagentur wirft nun die grundsätzliche Frage auf, ob das offensichtlich verletzte Shared-Cost-Prinzip wiederhergestellt werden soll oder ob man die derzeitige Marktsituation mit Ausschüttungen an die Anbieter legalisieren solle. Statt des überholten Begriffs "Shared Cost" sollten 0180-Rufnummern dann unter der Flagge "Kundenkontakt-Dienste" laufen. Dazu müsste allerdings das TKG geändert werden, eine Preisansage würde dann möglicherweise Pflicht.

Als dritte Möglichkeit erwägt die Bundesnetzagentur die Umstellung auf Offline-Billing, wobei am Shared-Cost-Prinzip und damit niedrigen Anrufpreisen festgehalten werden solle. Das allerdings würde dazu führen, dass die Anrufpreise nicht mehr aus der Rufnummer hervorgingen.

Die Behörde hält es allerdings für notwendig, durch eine niedrig angesetzte Preisobergrenze für 0180-Dienste die Unterschiede zwischen 0900- und bereits heute den als "0900 light" gescholtenen 0180-Nummern nicht allzusehr verschwimmen zu lassen, falls 0180 tatsächlich zu einem Premium-Rate-Dienst mit offiziell zulässigen Ausschüttungen an die Angerufenen umgebaut würde.

Mit einer solchen Änderung könnten auch die Firmen unter Druck kommen, die bereits beispielsweise Bestellhotlines oder Reklamationen über teure 0180-Rufnummern abwickeln. Geriete 0180 offiziell zum Premium-Dienst, wäre den Kunden ein teurer Anruf bei einer solchen Nummer zwecks Abgabe einer Bestellung oder zum Einfordern eines gesetzlichen Rechts wohl kaum mehr zu vermitteln. Bislang entgegnen die Betreiber diesen Vorwürfen mit dem Argument, dass für 0180-Rufnummern grundsätzlich keine Ausschüttung erfolge.

Für den Kunden transparenter wäre indes die Öffnung einer neuen Rufnummerngasse im Bereich 0900 für Billig-Dienste mit einer niedrigen Preisobergrenze und der gleichzeitigen Durchsetzung des Shared-Cost-Prinzips für 0180-Rufnummern, was die Anrufpreise in diesem Bereich deutlich senken würde. Nach der Schätzung von Brancheninsidern wird bei 01805-Rufnummern derzeit in vielen Fällen bis zur Hälfte der Entgelte an den Angerufenen ausgeschüttet, der übrige Teil verbleibt bei den beteiligten Telefongesellschaften und Dienstleistern.

Die Betroffenen haben nun bis zum 5. September Zeit, zu diesen Vorschlägen Stellung zu nehmen. Daraufhin wird die Bundesnetzagentur einen konkreten Vorschlag für das weitere Vorgehen machen und zu diesem nochmals eine mündliche und schriftliche Anhörung anberaumen. Der Zeitrahmen dafür ist bereits grob abzuschätzen, denn die Behörde hat angekündigt, dass sie nach Auswertung der Eingaben die Preise für Shared-Cost-Dienste aus dem Festnetz zunächst befristet bis zum 29. Februar 2008 festschreiben will. (uma)