GEMA begrüßt neues Urheberrecht

Die Musikverwertungsgesellschaft hat die "für die Urheber wichtigen Änderungen" bei der Neuregelung der Kopiervergütung durch die zweite Stufe der Urheberrechtsnovelle gelobt und "verantwortungsvolle" Verhandlungen angekündigt.

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Die GEMA hat die Änderungen durch den Bundestag bei der Neuregelung der Kopiervergütung durch die umstrittene zweite Stufe der Urheberrechtsnovelle als "für die Urheber wichtig" gelobt. "Insgesamt ist es gelungen, die politischen Entscheidungsträger von den negativen Auswirkungen der nunmehr gestrichenen Regelungen auf die Vergütungsansprüche der Urheber und damit auf die kulturelle Vielfalt in Deutschland zu überzeugen", freut sich der Vorstandsvorsitzende der Musikverwertungsgesellschaft, Harald Heker. Auch wenn der Gesetzgeber nicht bereit war, die Vergütungen für private Vervielfältigung weiterhin selbst festzusetzen, könne die GEMA "einen erheblichen Erfolg für sich und die von ihr vertretenen Berechtigten" verbuchen. Wermutstropfen sei, dass die Vergütungspauschalen weiterhin "abstrakt" an den Kaufpreis für Geräte und Speichermedien gebunden werden sollen.

Die GEMA war mit anderen Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort und weiteren Urhebervertretungen sowie Verlegern Sturm gegen die ursprünglichen Regierungspläne zur Festsetzung der Urheberrechtsabgabe fürs private Kopieren gelaufen. Das Parlament strich daraufhin nach langen Auseinandersetzungen die geplante Regelung, wonach Geräte und Speichermedien nur dann vergütungspflichtig sein sollten, wenn sie "in nennenswertem Umfang" zur privaten Vervielfältigung benutzt werden. Weiter hat es eine zunächst vorgesehene Klausel aus dem so genannten 2. Korb herausgenommen, der zufolge die Obergrenze der Kopiervergütung bei fünf Prozent des Gerätepreises festgemacht werden sollte. Außerdem hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung aufgenommen, nach der die heute bestehenden gesamtvertraglichen Vergütungsregelungen, die Tarife, sowie die bisherigen gesetzlichen Vergütungssätze für die Dauer von 2 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes fort gelten sollen.

Für die Vereinbarung künftiger Bestimmungen zur Vergütungspauschale, die Industrie und Verwertungsgesellschaften selbst ausmachen sollen, zeigt sich die GEMA unter klaren Bedingungen aus ihrer Sicht offen. Sie sei bereit, "ihren Beitrag zu leisten, damit die Verhandlungen über die Vergütungen der Urheber verantwortungsvoll und im Bemühen um Einigung geführt werden können", betonte Heker. Gleiches erwarte er auch von der Industrie. Für den Fall, dass die mit der Novelle angestrebte schnellere und effektivere Festsetzung der Vergütungen nicht erreicht werden kann, begrüßte der GEMA-Chef die vorgeschlagene Alternative im Entschließungsantrag der großen Koalition. Demnach ist gegebenenfalls eine Rückkehr zum bisherigen Weg vorzusehen, die Vergütungshöhe per Verordnung festzulegen.

Zum verabschiedeten "2. Korb" der Urheberrechtsnovelle siehe:

Zur Diskussion um das Urheberrecht, das geistige Eigentum, Tauschbörsen und illegale Kopien sowie um die Urheberrechtsnovellierung siehe die Übersicht mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln und zu den Gesetzesentwürfen und -texten:

(Stefan Krempl) / (pmz)