Huffington Post siegt vor Gericht gegen Blogger

Die Klage eines Autors gegen AOL und die Huffington Post auf mehr als 100 Millionen US-Dollar Schadenersatz wurde abgewiesen. Nach der Übernahme des Online-Magazins sollte die Summe Blogger für ihre unbezahlten Beiträge kompensieren.

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Die Klage des Bloggers Jonathan Tasini gegen AOL, die Huffington Post sowie Arianna Huffington und Kenneth Lerer wurde von einem US-Bundesbezirksgericht in New York abgewiesen. Tasini hatte von dem Internetkonzern, dem Onlinemagazin und dessen beiden Gründern Schadenersatz in Höhe von mehr als 100 Millionen US-Dollar gefordert. Damit sollten die zahlreichen unbezahlten Blogbeiträge für die Huffington Post kompensiert werden, nachdem das Onlinemagazin im Februar 2011 für 315 Millionen US-Dollar von AOL gekauft worden war.

Nach ihrer Gründung im Jahr 2005 war die Huffington Post bald zu einem der einflussreichsten US-Medien geworden. Das Material auf der Seite kam dabei sowohl von festangestellten Journalisten und Mitarbeitern als auch von diversen Bloggern, die für ihre Beiträge nicht bezahlt wurden. Dafür wurden deren Texte aber auf einem der reichweitenstärksten US-Medien veröffentlicht.

Tasini hatte argumentiert, dass der Verkauf der Huffington Post an AOL ohne die wertvollen Beiträge der Blogger so nicht möglich gewesen wäre. Er sei also eine Bereicherung auf Kosten der unbezahlten Blogger gewesen. Die Klage hatte er dabei als eine Facette im Kampf gegen die Ausbeutung in der Medienbranche gesehen. In einem Interview hatte er die Blogger sogar mit Sklaven auf einer Plantage verglichen. Er selbst hat nach eigener Angabe mehr als 200 Beiträge für die Huffington Post verfasst.

Der Meinung von Tasini widersprach der zuständige Richter in New York nun. Niemand habe die Blogger dazu gezwungen, ohne Aussicht auf Bezahlung immer wieder für die Huffington Post zu schreiben. Außerdem sei die Veröffentlichung auf dem Portal bereits das gewesen, was sie zuvor ausgehandelt hätten. Gegen sein Urteil können keine Rechtsmittel eingelegt werden. (mho)