Ex-Bundesinnenminister legt Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchung ein

Das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz verstoße gleich gegen drei Grundrechte: Die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Garantie eines effektiven Rechtsschutzes, meint Gerhart Baum.

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Von
  • Jürgen Kuri

Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hat Verfassungsbeschwerde gegen das Ausspähen privater Computer in Nordrhein-Westfalen eingelegt. Baum will das neue nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen lassen. Das Gesetz erlaubt dem Geheimdienst zur Terrorbekämpfung den heimlichen Zugriff auf private Computer. Die Online-Durchsuchung sei in wesentlichen Punkten verfassungswidrig, sagte Baum (74) laut dpa. Anfang Februar hatte bereits der Berliner Rechtsanwalt Fredrik Roggan im Auftrag der Mülheimer Autorin Bettina Winsemann (alias Twister) und einem Mitglied der Linkspartei eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das neue nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz eingereicht.

Das NRW-Gesetz erlaube den heimlichen Datenangriff ohne richterliche Zustimmung und nachträgliche Überprüfung oder Information des Betroffenen, betonte Baum. Das Gesetz verstoße gleich gegen drei Grundrechte: Die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Garantie eines effektiven Rechtsschutzes. Baum kritisierte auch die Beibehaltung des Großen Lauschangriffs in NRW: Damit werde das Urteil der Bundesverfassungsrichter zum Lauschangriff bewusst ignoriert.

Das neue NRW-Verfassungsschutzgesetz entstand unter liberaler Ägide. NRW-Innenminister Ingo Wolf gehört wie Baum der FDP an. Der streitbare Anwalt Baum hatte in Karlsruhe bereits das Luftsicherheitsgesetz mit der umstrittenen Befugnis, entführte Passagiermaschinen im Extremfall abschießen zu lassen, sowie den Großen Lauschangriff teilweise zu Fall gebracht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) untersagte jüngst das heimliche Ausspähen von Festplatten über das Internet wegen fehlender Rechtsgrundlage. Schäuble und Polizeivertreter dringen seitdem auf eine gesetzliche Regelung, die den Strafverfolgern und den Geheimdiensten die staatliche Verwanzung von PCs erlaubt. Datenschützer und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hegen dagegen weiterhin schwere rechtliche Bedenken gegen die geplante Schnüffeltechnik. Wolf hatte nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs bereits betont, er lehne heimliche Online-Durchsuchungen von privaten Computern durch Polizei und Staatsanwaltschaft ab. Als "Ausnahme-Instrument" müsse aber dem Verfassungsschutz auch die heimliche PC-Suche erlaubt sein, begründete er die Neuerungen im NRW-Verfassungsschutzgesetz. Damit sei auch die vom Bundesgerichtshof auf Bundesebene als fehlend bemängelte rechtliche Grundlage für Online-Durchsuchungen durch den Landesverfassungsschutz geschaffen.

Zu den Auseinandersetzungen um die Online-Durchsuchung und die erweiterte Anti-Terrorgesetzgebung siehe auch die Übersicht über die bisherige und die aktuelle Berichterstattung im Online-Artikel zum Start der Anti-Terror-Datei:

(jk)