BSA bläst zur Jagd auf vermeintliche Software-Piraten

Aufs Neue geht die Business Software Alliance (BSA) mit einer Kampagne gegen Lizenzbetrug in Unternehmen vor. Mit harsch formulierten Schreiben soll die eigene Kundschaft dazu genötigt werden, Angaben über die eingesetzte Software zu machen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 166 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Georg Schnurer

"Lizenz-Überprüfung Ihrer Software – letzte Erinnerung" – Briefe mit diesem Titel landen derzeit bei Unternehmen aus dem Großraum München, die es bislang versäumt haben, der Business Software Aliance (BSA) Auskunft über den Einsatz von Software und Lizenzen ihrer Mitglieder – allen voran Microsoft, Adobe, Autodesk und Symantec – zu erteilen. Wer als Unternehmen weiterhin auf die Registrierung verzichte, droht die BSA ganz unverhohlen, müsse damit rechnen, dass die BSA rechtliche Schritte prüfe.

Nach eigenen Angaben hat die BSA im Rahmen der aktuellen Kampagne mehr als 1200 Firmen aus dem Münchner Raum kontaktiert. Es wurden dabei kommerziell frei verfügbare Adressen als Grundlage einer gezielten Auswahl verwendet, teilte uns die BSA auf Anfrage mit. Michael Höppner von der beauftragten PR-Agentur der BSA erklärte dazu telefonisch, es würden ausschließlich Unternehmen, die bereits Kunde der genannten BSA-Mitglieder seien, angeschrieben.

Frei nach dem Motto: "Wer Software kauft, klaut sie auch" verdächtigt man anscheinend pauschal die eigene Kundschaft, es mit der Lizenzierung der im Unternehmen genutzten Software nicht so genau zu nehmen. Es sei, so erklärte Georg Herrnleben, Senior Director bei der BSA, "gängige Praxis, dass Hersteller von Software mit Audits die Einhaltung der Lizenzbestimmungen bei ihren Kunden überprüfen." Dass solche Aktionen reichlich Geld in die Kasse der BSA und ihrer Mitglieder spülen, zeigt eine Mitteilung der Organisation vom Jahresanfang: Allein 2011 kassierte man 2,6 Millionen Euro an Schadensersatz- und Lizenzierungszahlungen.

Letzte Erinnerung: In barschem Ton dringt die BSA auf die Registrierung der im Unternehmen eingesetzten Software.

Die ehrliche Kundschaft ist freilich wenig begeistert von solchen Nötigungsversuchen: Bernhard H., Geschäftsführer eines der angeschriebenen Unternehmen, empfindet solcherlei Post als Frechheit, weshalb er sich auch konsequent weigert, an der inquisitorischen Befragung der BSA teilzunehmen. Welche Software er in welchem Umfang in seinem Betrieb einsetze, gehe die BSA überhaupt nichts an. Man habe alle Programme ordnungsgemäß bezahlt und lizensiert, damit sollten sowohl Microsoft als auch Adobe und die BSA zufrieden sein. Auch Peter G., Berater bei einem großen IT-Dienstleister, zeigt sich irritiert von solchen Aktionen. Viele seiner Kunden fühlten sich verunsichert und zu Unrecht beschuldigt, bestätigte er in einem Gespräch mit heise online. Als Konsequenz aus der Aktion denke so mancher Kunde nun darüber nach, künftig nur noch Software von Herstellern einzusetzen, die Vertrauen und nicht Misstrauen zu ihrer Maxime für den Umgang mit dem Kunden erklären würden.

Klar ist: Niemand ist gezwungen, auf entsprechende Auskunftsbegehren der BSA zu reagieren. Einen generellen Auskunftsanspruch gibt es ohne konkreten Tatverdacht nicht. Allenfalls Unternehmen, die einen Volumenlizenzvertrag unterschrieben haben, könnten im Einzelfällen gezwungen sein, über den Einsatz dieser Lizenzen Auskunft an den Softwarehersteller zu erteilen. Eine weitreichende Informations- oder Mitwirkungspflicht gibt es allerdings auch hier nicht. Da in den Schreiben der BSA aber jeglicher Hinweis auf entsprechende konkrete Vereinbarungen fehlt, darf auch der, der Volumenlizenzen von Microsoft, Adobe, Autodesk oder Symantec nutzt, diese BSA-Befragung ignorieren. (gs)