Vodafone darf Handy-Guthaben nicht verfallen lassen [Update]

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen konnte sich gegen den Mobilfunkbetreiber vor dem Düsseldorfer Landgericht durchsetzen.

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Von
  • dpa

Der Mobilfunkkonzern Vodafone darf Handy-Guthaben auf Prepaid-Karten nicht verfallen lassen und die Karten auch nicht nach Fristablauf deaktivieren. Das hat das Düsseldorfer Landgericht heute entschieden (Az.:12 O 458/05). Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien ungültig. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Vodafone hat nach eigenen Angaben etwa 15 Millionen Prepaid-Verträge. Jeder zweite Kunde sei Prepaid-Kartennutzer.

Update:
Die 12. Zivilkammer des Gerichts monierte, dass Vodafone seine Guthaben-Karten mit Schlagworten wie "keine Mindestlaufzeit" und "ohne Vertragsbindung" bewerbe. Die Verfallsfrist komme aber einer Mindestumsatzverpflichtung gleich.

Über den ersatzlosen Verfall des Guthabens nach 15 Monaten und die endgültige Sperrung der Karte werde zudem im Internet nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert, die erst im Zuge des Bestellvorgangs abrufbar seien. Dies sei ein Verstoß gegen das Transparenzgebot.

Ein ähnliches Urteil wegen des Verfalls von Guthaben hatte bereits der Mobilfunk-Netzbetreiber O2 im Juni vor dem Oberlandesgericht München kassiert. Rund 4,8 Millionen Prepaid- Verträge von O2-Kunden waren von dem Münchner Musterurteil betroffen. O2 hat inzwischen die Entscheidung der Münchner Richter akzeptiert und angekündigt, künftig die Guthaben nicht mehr nach einem Jahr verfallen zu lassen. (dpa) / (anw)