Merk: Online-Durchsuchung im Kampf gegen Kinderpornografie nötig

Bayerns Justizministerin verlangte erneut eine gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen nicht nur zur Prävention, sondern auch zur Strafverfolgung. Auch müssten Sympathie-Bekundungen für Terrorgruppen wieder unter Strafe gestellt werden.

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  • dpa

Die umstrittene Online-Durchsuchung ist nach Auffassung von Bayerns Justizministerin Beate Merk auch im Kampf gegen die Kinderpornografie unverzichtbar. Die CSU-Politikerin verlangte am Donnerstag in München erneut eine gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen nicht nur zur Prävention, sondern auch zur Strafverfolgung. "Die Kinderpornografie muss mit allen verfassungsrechtlich möglichen Mitteln bekämpft werden." Auch in der Terrorabwehr sei die Online-Durchsuchung unerlässlich.

Terroristen träfen nicht nur Verabredungen online, sondern auch die Rekrutierung laufe über das Internet. "Sie nutzen alle Kommunikationstechnologien." Mit Blick auf die Forderungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zu einer Verschärfung der Terrorgesetze verlangte Merk, auch Sympathie-Bekundungen für Terrorgruppen wieder unter Strafe zu stellen.

Es würden keine Computer unbescholtener Bürger durchsucht. Für jede Aktion müsse ein Anfangsverdacht bestehen und ein Antrag beim zuständigen Richter gestellt werden. Erst dann könne auf dem entsprechenden Computer ein Trojaner eingesetzt werden, der die Überwachung von Inhalten und Online-Kontakten ermögliche. Der Richter müsse wie bei der Telefonüberwachung auch entscheiden, welche Inhalte privat seien und welche für Ermittlungen verwendet werden dürften. Die Ministerin wollte sich nicht festlegen, ob der Staat für eventuelle Schäden an dem betroffenen Computer aufkomme, falls sich der Verdacht nicht bewahrheite. Dies müsse im Einzelfall entschieden werden.

Die Online-Überwachung sei auch notwendig, um Netzwerke aufzudecken. Hierfür müsse eine Zeit lang ermittelt werden, die Beschlagnahmung einer Festplatte führe nicht zum Ziel. Im Bundestag wird derzeit der Entwurf des Telekommunikations-Überwachungsgesetzes beraten. Da darin die Online-Durchsuchung nicht verankert ist, will Bayern dazu ein separates Gesetz.

Die umstrittene heimliche Online-Durchsuchung eines Computers stößt bei Datenschützern ebenso wie bei Juristen auf Skepsis. In einer Reihe von Artikeln melden sie grundsätzliche Bedenken an und warnen vor der beabsichtigten Änderung des Grundgesetzes. Siehe dazu:

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(dpa) / (jk)