Oracle gegen Google: Geschworene uneinig über Copyright-Verletzung

In der Klage Oracles gegen Google wegen angeblicher Urheberrechts- und Patentverletzungen hat die Jury jetzt über einige Copyright-Fragen entschieden. Ein klarer Sieger lässt sich jedoch nicht ausmachen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 116 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Christian Kirsch

In der ersten Phase des Prozesses von Oracle gegen Google ging es ausschließlich um Urheberrechtsfragen. Nun haben die Geschworenen festgestellt, dass Google zwar hinsichtlich Gesamtstruktur, Abfolge und Anordnung ("overall structure, sequence and organization") bei 37 Java-APIs gegen Oracles Copyright verstoßen habe.

Über die Frage, ob sich Google dabei auf die gesetzliche Ausnahme des "Fair use" (etwa "angemessene Verwendung") berufen dürfe, konnten die Geschworenen jedoch keine Einstimmigkeit erzielen.

Bei drei von Oracle vorgelegten Fällen, bei denen Android-Code oder -Kommentare wortgleich mit Java-Text übereinstimmten, steht es nun 2 : 1 für Google, was Urheberrechtsverstöße angeht. Lediglich bei der banalen Funktion rangeCheck in Androids TimSort-Modul konnte sich Oracle mit seiner Auffassung durchsetzen.

Da die Geschworenen kein einstimmiges Urteil gesprochen haben, hat Google laut Berichten in US-Medien bereits angekündigt, einen Abbruch des Prozesses ("mistrial") zu verlangen. Das könnte zu einem neuen Verfahren über die Frage der Copyright-Verletzungen führen.

Die Frage, ob APIs überhaupt dem Urheberrecht unterliegen, muss allerdings der Richter William Alsup klären. Kürzlich hatte der Europäische Gerichtshof das verneint. Schließt sich Alsup dem an, wäre nach Auffassung einiger US-Juristen das Thema "Copyright-Verletzung durch Android" erledigt.

[Update, 8.5. 8:50]
Gegen Oracles Urheberrecht an der Dokumentation der 37 APIs als Gruppe hat Google nach Ansicht der Jury dagegen nicht verstoßen, weshalb sich die Frage nach deren angemessener Verwendung nicht stellte (ck)