EuG öffnet Tür zu EU-Geheimverhandlungen etwas

Die liberale Politikerin Sophie In't Veld konnte einen Teilerfolg für mehr Transparenz bei Geheimverhandlungen der EU erstreiten, wichtige Details dürfen Rat und Kommission aber weiterhin geheimhalten.

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Von
  • Monika Ermert

Die niederländische Liberale Sophie In't Veld hat einen Teilerfolg für mehr Transparenz in der EU erstritten. Am Freitag erklärte der Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg die Geheimhaltung eines Rechtsgutachtens zu den Verhandlungen über die Weitergabe von Bankdaten an die US-Behörden (TFTP) für teilweise nichtig. In't Veld hatte vor drei Jahren Zugang zu dem Gutachten verlangt, in dem sowohl das Verhandlungsmandat für die Kommission als auch Details zur Verhandlungsstrategie Thema waren. Informationen zum Verhandlungsmandat dürften nicht geheim gehalten werden, entschieden die Richter nun. Doch bei der Verhandlungsstrategie dürfen Rat und Kommission mauern.

Die Liberalen hatten dem TFTP letztlich zugestimmt. Es regelt die Weitergabe von Bankdaten europäischer Bürger an die USA. In't Veld wollte allerdings die Geheimniskrämerei im Vorfeld nicht auf sich beruhen lassen. Ihrer Meinung nach hätte die Offenlegung des vom Juristischen Dienstes des Rats angefertigten Gutachtens ein anderes Licht auf die Verhandlungen werfen können.

Unter Verweis auf eine frühere EuG-Entscheidung unterstrichen die Richter, dass gerade die Transparenz im Bereich der Rechtsberatung dazu beitrage, "den Organen in den Augen der europäischen Bürger eine größere Legitimität zu verleihen und deren Vertrauen zu stärken, weil sie es ermöglicht, Unterschiede zwischen mehreren Standpunkten offen zu erörtern". Das Vorenthalten von Information rufe beim Bürgern dagegen eher Zweifel hervor und zwar nicht nur an der Rechtmäßigkeit der einzelnen Rechtsakte sondern auch an der Legitimität des Entscheidungsprozesses selbst.

Kritiker der bei internationalen Verhandlungen regelmäßig praktizierten Geheimniskrämerei, werden bedauern, dass der Gerichtshof der Klage nicht vollständig Recht gegeben hat. In't Veld hatte mit Blick auf die Grundrechtsrelevanz des Bankdatenabkommens darauf bestanden, dass die Geheimhaltung der eigenen Verhandlungsstrategie hinter dem öffentlichen Interesse auf Informationszugang zurückstehen müsse.

So weit wollten die Richter nicht gehen, auch wenn sie anerkannten, dass die Grundrechts-Relevanz die größtmögliche Transparenz erfordere. Dass es die Richter zum Abschluss auch noch ins Ermessen des Rates stellten, welche Teile des Dokuments er nun, drei Jahre nach Abschluss der Verhandlungen offenbaren will, veranlasste den Euro-satirischen Blog Berlaymonster zu einem bissigen Kommentar über die den „Sieg" der Transparenz á la EU. Mehr Druck in Richtung Transparenz dürfte also weiter „von der Straße" kommen: Das Trommeln der ACTA-Gegner zu den Demonstrationen am 9. Juni ist nicht überhörbar.

[Update 7. Ma. 2012 11:45 Uhr] Anders als ursprünglich berichtet, hat nicht der Europäische Gerichtshof (EuGH), sondern das Gericht der Europäischen Union (EuG) in der Sache entschieden. Da das Gericht praktisch als erste Instanz dem EuGH untergeordnet ist, steht der Klägerin Sophie In't Veld theoretisch noch der Gang vor das oberste europäische Gericht offen. In't Veld zeigte sich in einer Pressemitteilung jedoch zufrieden mit dem Urteil, das den Wert der Transparenz deutlich unterstreiche. Sie erwarte vom Rat jetzt, dass er seine Entscheidung zur Geheimhaltung das Gutachtens widerrufe. Zudem sei das Urteil auch mit Blick auf die Debatte über ein EU-Bankdatentransfers-System von großer Bedeutung. [/Update] (rek)