Twitter wehrt sich gegen Tweet-Herausgabe an US-Gericht

Im Prozess gegen einen Occupy-Aktivisten sollte Twitter dessen gelöschte Tweets zur Verfügung stellen. Anwälte des Unternehmens legten dagegen jetzt Widerspruch ein.

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Der Microblogging-Dienst Twitter setzt sich dagegen zur Wehr, für den Prozess gegen einen Occupy-Aktivisten dessen gelöschte Tweets herauszugeben. Gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft haben die Unternehmensanwälte am Montag in New York schriftlichen Widerspruch (PDF-Dokument) eingelegt.

Die Rechtsanwälte von Twitter argumentierten in ihrer Eingabe, dass die Rechte an den gelöschten Tweets beim Nutzer liegen, eine Herausgabe würde gegen die eigenen Geschäftsbedingungen sowie bestehendes Recht verstoßen. Weiterhin hätten die Staatsanwälte die Anordnung auf Basis des "Stored Communications Act" erteilt und auf einen Durchsuchungsbefehl verzichtet. Der vierte Zusatzartikel der US-Verfassung, der Durchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl untersage, gelte jedoch auch für die Tweets. Und da Twitters Unternehmenssitz zudem in Kalifornien liegt, müsse ein Erlass auf Herausgabe auch von einem dort ansässigen Gericht stammen.

Zuvor hatte der Angeklagte selbst Widerspruch einlegen wollen, was das Gericht in einer Entscheidung (PDF-Dokument) im April abgelehnt hatte. Nur ein rechtmäßiger Besitzer könne der Maßnahme widersprechen – und die Tweets des Angeklagten gehörten laut Auffassung des Gerichts nicht ihm, sondern Twitter.

Der Angeklagte wurde im Oktober 2011 bei einem Demonstrationszug der Occupy-Bewegung festgenommen, der entgegen den Polizeianordnungen über die Brooklyn Bridge verlaufen war. Die Strafverfolger wollen aus seinen Tweets vom 15. September bis 31. Dezember 2011 Aufschluss darüber gewinnen, ob er im Vorfeld über die illegale Marschroute informiert war. Der Beschuldigte selbst gab bereits im Februar gegenüber Gawker an, nicht zu wissen, was die Behörden in seinen Tweets zu finden hoffen. (axk)