EU-Parlament setzt niedrigere Roaming-Gebühren durch

Das Europäische Parlament hat wie erwartet eine weitere Senkung der Roaming-Preise für Gespräche und SMS durchgesetzt. Neu eingeführt wird eine Obergrenze für Daten-Roaming. Die niedrigeren Tarife werden am 1. Juli in Kraft treten.

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Von
  • Christian Kirsch

Mit der heute vom Europäischen Parlament (EP) beschlossenen dritten Roaming-Verordnung sinken in der EU zum 1. Juli 2012 erneut die Preise für grenzüberschreitende Gespräche und Textnachrichten. Erstmals wird eine Preisobergrenze für die Datenübertragung mit 0,70 € pro MByte festgelegt.

Ab 1. Juli 2012 sollen abgehende grenzüberschreitende Gespräche in der EU nur noch 29 Cent pro Minute kosten, für ankommende dürfen bis zu 8 Cent verlangt werden. SMS schlagen mit maximal 9 Cent pro Stück zu Buche. Diese Preise haben die Parlamentarier gegen die ursprünglich von der Kommission vorgesehenen höheren Tarife durchgesetzt.

Auch in den folgenden beiden Jahren sollen die Roaming-Gebühren fallen. Ab 1. Juli 2014 sollen für abgehende Gespräche 0,19 €, für ankommende 0,05 € anfallen. Eine SMS kostet dann nur noch 6 Cent, das MByte Daten 20 Cent. Diese Obergrenzen sollen bis Mitte 2017 gelten, zu ihnen kommt jeweils noch die nationale Mehrwertsteuer hinzu.

Mitte 2016 muss die Kommission dem EP allerdings berichten, ob die Roaming-Verordnung das Ziel erreicht hat, nationale und grenzüberschreitende Tarife anzugleichen. Andernfalls könnte es die Gültigkeit der Obergrenzen verlängern oder neue Maßnahmen einführen.

Bisher konnten sich Verbraucher bereits innerhalb der EU per SMS oder Mail warnen lassen, wenn die monatlichen Kosten für das Daten-Roaming 50 Euro zu überschreiten drohten. Diese Nachrichten soll es in Zukunft auch außerhalb der Gemeinschaft geben, wenn die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Da die bisherigen Regelungen zu keinem Wettbewerb beim Roaming geführt hätten, beschloss das EP zudem, dass Nutzer ab 1. Juli 2014 ihren Roaming-Anbieter unabhängig von ihrem heimatlichen Mobilfunkprovider frei wählen dürfen. Der Wechsel dieser Roaming-Provider soll jederzeit möglich sein und darf maximal drei Werktage dauern. In jedem Fall können die Kunden ihre bisherige Mobilfunknummer weiter benutzen. Die technischen Details für dieses Verfahren sind jedoch noch unklar. Sie soll die europäische Telekom-Regulierungsbehörde BEREC bis Ende 2012 festlegen.

In der gestrigen Debatte stimmten Vertreter aller Fraktionen den von der Kommission vorgegebenen Zielen zu: mehr Wettbewerb und ein EU-weiter Binnenmarkt für Mobilfunk. Einzelne Abgeordnete weisen jedoch auch darauf hin, dass die Tarife für die Datenübertragung zwischen Fest- und Mobilnetz weit auseinanderklaffen. (ck)