Analysen zur Vorratspeicherung von TK-Verbindungsdaten stehen noch aus

Während des EU-Parlament über die Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten entscheidet, stehen die Ergebnisse einer BKA-Anlayse zur Notwendigkeit der Datensammelei noch aus.

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Von
  • Monika Ermert

Heute entscheidet das EU-Parlament in Straßburg über die Einführung der verdachtsunabhängigen Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten. Gleichzeitig steht der Nachweis für die Notwendigkeit der Datensammelei noch aus. In Wiesbaden arbeitet das Bundeskriminalamt (BKA) derzeit noch an der Zusammenfassung von Umfrageergebnissen unter deutschen Dienststellen: Die Rechtstatsachensammelstelle sollte durch die bundesweite Umfrage den Bedarf für längere Speicherfristen ermitteln.

380 Einzelfallmeldungen gingen bei der Stelle nach eigenen Angaben ein. Eine beachtliche Anzahl der gemeldeten Fälle konnte allerdings aufgrund fehlender Angaben nicht in die Auswertung aufgenommen werden, heißt es. Eine Anfrage zu den endgültigen Ergebnissen beantwortete die Pressestelle des BKA bis jetzt nicht. Auf die Ergebnisse wartet man auch bei den Landeskriminalämtern seit November, dort behalf sich in den Diskussionen der vergangenen Monate bis zuletzt mit der Darstellung einzelner Beispielfälle.

Auf Seiten der Provider heißt es dazu, dass man statt harter Zahlen das klassische Totschlagargument präsentiert bekam: "Wollen Sie verantworten, dass ein Terroranschlag nicht verhindert oder aufgeklärt werden kann?" Lorenz Kappei, Jurist bei 1&1, meint: "Damit ist die Diskussion immer gleich auf eine andere Ebene gehoben. Was kann man da noch sagen?" Der Hinweis auf die beträchtlichen Kosten – bei 1&1 rechnet man mit einem hohen sechsstelligen Betrag, bei einem Netzbetreiber wie MCI mit einem zweistelligen Millionenbetrag – verbiete sich angesichts dieser Argumentation.

Wenn die Entscheidung gefallen ist, werden auch die Forderungen der Datenschützer nach der Verhältnismäßigkeit und Effektivität der Richtlinie mit für erledigt erklärt. Datenschützer hatten mehrfach einen "über eine reine Kasuistik hinausgehenden Nachweis" – davon sprach der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar – gefordert. Den aber bleiben Strafverfolger und Politiker schuldig. "Uns liegen diesbezüglich keine neuen Informationen vor", sagt BfD-Sprecher Peter Büttgen.

Bei den Datenschützern richtet man den Blick jetzt schon auf die Schadensbegrenzung bei der nationalen Umsetzung. Dort will man, erklärte Büttgen, die kürzesten Speicherfristen umgesetzt sehen, die die Richtlinie am Ende zulässt. Außerdem soll der Straftatenkatalog eng eingeschränkt werden und eine strikte Zweckbindung für die Daten sowohl für Ermittler wie für die Unternehmen selbst erfolgen. Die Speicherung von nicht erfolgreichen Gesprächen soll ebenfalls nach Möglichkeit verhindert werden. Trotz des Blicks nach vorn sagt Büttgen: "Man hat sich mit möglichen Alternativen zur Vorratsdatenspeicherung zu wenig befasst."

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen, siehe siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):

(Monika Ermert) / (jk)