Ausweitung der Telefonüberwachung in Bayern beschlossen

Die bayerische Polizei darf künftig auch ohne Verdacht auf eine konkrete Straftat vorbeugend Telefone und Internetverkehr anzapfen.

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  • dpa

Die bayerische Polizei darf künftig auch ohne Verdacht auf eine konkrete Straftat vorbeugend Telefone und Internetverkehr anzapfen. Die CSU-Mehrheit im bayerischen Landtag beschloss am heutigen Mittwoch die Ausweitung der Telefonüberwachung im Freistaat. Damit will die Staatsregierung die Polizei im Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität schlagkräftiger machen. SPD und Grüne warnten bei der Verabschiedung des Gesetzes vor einer Aushöhlung der Bürgerrechte.

"Aus meiner Sicht ist es wichtiger, terroristische Anschläge zu verhindern als die Täter zu bestrafen", sagte Innenminister Günther Beckstein (CSU). Bei Selbstmordattentätern seien Strafandrohungen ohnehin nutzlos. Die CSU hatte nach mehr als zweijährigem Streit ihre ursprünglichen Abhörpläne abgemildert. Grund waren die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff und zum niedersächsischen Polizeigesetz, die der Überwachung Grenzen gesetzt hatten.

Vorbeugend abhören darf die bayerische Polizei nur, wenn die Ermittler die Planung einer schweren Straftat vermuten. Geschützte Berufsgruppen wie Anwälte, Priester, Abgeordnete und Ärzte dürfen nicht belauscht werden. Bisher sind Abhörmaßnahmen nur erlaubt, wenn die Ermittler davon ausgehen, dass eine Straftat bereits begangen wurde. Außerdem soll die Polizei das Abhören einstellen, wenn die Belauschten mit Familienmitgliedern über Privates sprechen. Nach dem Ende der Überwachung sollen die Betroffenen von der Polizei über die Maßnahme informiert werden. "Wir haben eine Lösung gefunden, die verantwortbar ist", sagte Jakob Kreidl (CSU), der Vorsitzende des Innenausschusses im Landtag.

Die Opposition warnte, die CSU schieße über das Ziel hinaus. "Wir haben die Pflicht, darauf zu achten, dass die Demokratie nicht scheibchenweise stirbt", sagte Christine Stahl, die rechtspolitische Sprecherin der Grünen. "Es gibt keinen Lebensbereich, in dem es noch eine Garantie gibt, nicht Objekt der Beobachtung zu werden – wenn auch zufällig und gut gemeint", meinte der SPD-Rechtsexperte Franz Schindler. Notwendig seien nicht mehr Befugnisse für die Polizei, sondern eine Modernisierung der veralteten Ausrüstung. "Viel wichtiger wäre es, dass die Polizei nicht mit Oldtimern auf Verbrecherjagd geht", sagte Schindler. Die SPD hatte ihren Abgeordneten Enthaltung empfohlen.

Die Polizei erhielt außerdem das Recht, Elektroschockgeräte ("Taser") als neue Waffe einzusetzen. Zudem wurde die automatisierte Überwachung von Autokennzeichen in dem überarbeiteten Polizeiaufgabengesetz geregelt. (dpa) / (jk)