Bosbach fordert schnelle Legalisierung von Online-Durchsuchungen

Union macht Druck in der Debatte um eine neue Rechtsgrundlage für die staatliche Online-Durchsuchung von Computern.

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  • dpa

In der Debatte um eine neue Rechtsgrundlage für die staatliche Online-Durchsuchung von Computern macht die Union weiter Druck "Wir können auf das wichtige und wirksame Ermittlungsinstrument nicht verzichten, weil das Internet auch viele Gefahren birgt", sagte der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach in einem dpa-Gespräch.

Der CDU-Innenpolitiker verwies darauf, dass sich die Terrororganisationen weltweit der Kommunikation über das Internet zunehmend bedienten. Die kürzlich von islamistischen Extremisten verbreiteten Warnungen an Deutschland seien nur ein Beispiel. Sie nutzten das Internet aber vor allem für die interne Kommunikation. "Die Online-Durchsuchung dient der Sicherung von flüchtigen Beweisen, die den Behörden ohne rechtzeitigen Zugriff dauerhaft verloren gehen würden", fügte er hinzu.

Bosbach räumte ein, dass es sich bei der Online-Durchsuchung um einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen handele. Deshalb dürfe sie nur mit einem richterlichen Beschluss und bei einem erheblichen Tatverdacht vorgenommen werden. Es sei aber unverantwortlich, eine Regelung komplett zu unterlassen.

Zuvor hatte auch Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) eine schnelle gesetzliche Regelung verlangt. Schleswig-Holsteins Justizminister Uwe Döring (SPD) hält die Online-Razzia für nach wie vor verfassungsrechtlich bedenklich und zweifelt am Nutzen dieser Fahndungsmethode.

Der Bundesgerichtshof hatte das heimliche Ausspähen über das Internet durch staatliche Ermittler wegen fehlender Rechtsgrundlage Anfang Februar verboten. Seither gibt es Diskussionen, ob eine rasche Gesetzesänderung angestrebt werden soll. Der Bundesrat hatte sich vor mehr als einer Woche gegen eine rasche gesetzliche Regelung ausgesprochen. (dpa) / (tig)