Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung kommt

Die Bundesregierung will die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung einführen. Von der neuen Gesellschaftsform profitieren vor allem Freiberufler.

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Von
  • Marzena Sicking

Das Bundeskabinett hat Mitte Mai den Entwurf des Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) beschlossen. Damit steht Freiberuflern bei der Wahl der Gesellschaftsform künftig eine neue Alternative zur Verfügung.

Vorteilhaft ist diese Gesellschaftsform für Freiberufler, die nicht als "Einzelkämpfer" unterwegs sind, sondern gemeinsam mit Partnern am Markt agieren. In einer herkömmlichen Partnergesellschaft bedeutete das, dass der Freiberufler grundsätzlich persönlich und mit seinem gesamten Vermögen haftet – und zwar auch für die beruflichen Fehler seiner Partner. Zwar gibt es hier schon die Möglichkeit, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Übersteigt der Schaden aber die Haftungssumme, muss der Freiberufler wieder in die eigene Tasche greifen.

Mit der deutschen Alternative zur britischen Limited Liablity Partnership (LLP) wird das nun anders: Hier wird die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Allerdings gilt diese Eingrenzung nur für Schadensfälle, die durch berufliche Fehler entstehen. Für sonstige Verbindlichkeiten, die beispielsweise aus ausstehenden Löhnen oder Mieten entstehen können, gilt diese Einschränkung – anders als bei einer GmbH oder GmbH & Co. KG – nicht. Der Abschluss einer Berufshaftpflicht ist für die Gesellschafter aber Pflicht bzw. Voraussetzung für die Gründung dieser Gesellschaftsform. Experten rechnen damit, dass die Einführung der neuen Partnergesellschaft die Policen dieser Versicherungen steigen lassen wird.

Nachdem das Bundeskabinett zugestimmt hat, geht das Gesetz nun ins Gesetzgebungsverfahren. Es tritt voraussichtlich Anfang 2013 in Kraft. (map)
(masi)