Die E-Bilanz kommt 2013

Das Bundesfinanzministerium hat bestätigt: Die E-Bilanz wird spätestens 2013 umgesetzt. Pflicht wird sie aber erst ab 2014.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Die Einführung der E-Bilanz kommt mit großen Schritten näher: Wie das Bundesfinanzministerium bestätigt, bleibt es bei dem Plan, das elektronische Verfahren spätestens ab 2013 einzusetzen.

Zwar sind es bis dahin nur noch wenige Monate, doch das von vielen Unternehmen und Finanzexperten befürchtete Chaos dürfte dennoch ausbleiben. Denn die elektronische Übermittlung von Bilanzen ist in den allermeisten Fällen erst für Wirtschaftsjahre ab 2013 verpflichtend. Und die müssen zusammen mit den elektronischen Steuererklärungen in der Regel erst 2014 abgegeben werden.

2013 können die Unternehmen, die ihre Unterlagen für das Wirtschaftsjahr 2012 oder 2012/2013 einreichen müssen, es sich also noch aussuchen. Wer die Einführung im Unternehmen bis 2013 nicht schafft, kann die Bilanz auch noch in Papierform einreichen. Die Übergangsphase nimmt den Druck von den Unternehmen und ist das Ergebnis eines Kompromisses, der nach der Pilotphase gemeinsam mit Kammern, Verbänden und Unternehmen erarbeitet wurde.

So kann in Ruhe getestet werden, ob wirklich alles funktioniert. Auch nach der Einführungsphase soll die E-Bilanz den praktischen Anforderungen kontinuierlich angepasst werden. In diesen Prozess sollen ebenfalls Kammern, Verbände und Unternehmen eingebunden werden.

Wie das Ministerium weiter berichtet, sei die E-Bilanz besonders mittelstandsfreundlich umgesetzt worden. So muss jedes Gewerbe nur das ausfüllen, was es tatsächlich betrifft ("Mussfelder"). Kleine und mittlere Unternehmen müssen nur die im Hauptbuch enthaltenen Bilanzposten elektronisch übermitteln.

Zudem habe man Möglichkeiten geschaffen, damit das Buchführungswesen der Unternehmen nicht umgestellt werden muss und eine dynamische Anpassung bei zukünftigen Rechtsänderungen möglich ist. Die sogenannten "Auffangpositionen" können genutzt werden, wenn für einen bestimmten Sachverhalt eine durch Mussfelder vorgegebene Differenzierung nicht aus der Buchführung abgeleitet werden kann.

Kleinen und mittleren Unternehmen wird zum Einstieg zusätzliche Unterstützung angeboten. Sie erhalten von der Steuerverwaltung spezielle Informationen, die ihnen den Einstieg in die E-Bilanz erleichtern sollen. Außerdem wird auf der Webseite von Elster die am Markt verfügbare Steuersoftware mit Elster-Schnittstelle vorgestellt. (map)
(masi)